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Keine Mietminderung bei abgelehntem Handwerker
Ein Mieter verliert trotz eines bestehenden Wohnungsmangels sein Recht auf Minderung der Miete, wenn er einen vom Vermieter beauftragten Handwerker grundlos ablehnt. Der Vermieter bleibt gleichwohl zur Beseitigung der Beanstandung verpflichtet.
Urteil des AG Ibbenbüren vom 27.12.2001
12 C 184/01
WoM 2002, 216