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Hallo Ihr,
ich frage für Bekannte nach.
Und zwar hatten die eine Wohnung. Aufgrund Arbeitslosigkeit konnten sie die Wohnung nicht mehr halten und haben gekündigt. Wie immer 3 Monate Kündigungsfrist. Allerdings war es wohl damals nicht machbar um doppelte Mietzahlung drumrumzukommen.
Die alte Wohnung mußte auch in einem komplett renovierten Zustand übergeben werden. Sie haben die Wohnung gestrichen, aber die Vermieter waren damit nicht einverstanden. Gut o.k. Sie wollten dann die nötigen Ausbesserungsarbeiten durchführen und kamen nicht mehr in die Wohnung, da der Vermieter die Schlösser ausgewechselt hat.
Einiger Schriftverkehr ging hin und her. Führte aber zu keinem Ergebnis. Nach 1,5 Jahren kam nun ein Schreiben vom Anwalt. Der fordert jetzt 3 Mieten und Renovierungskosten.Von den 3 Monaten kamen die Leute ja aber 2 Monate nicht mehr in die Wohnung und konnten somit die restlichen Renovierungsarbeiten nicht durchführen.
Ich denke mal, das Ganze wird vor dem Gericht enden.
Kann man an der Sache überhaupt etwas machen??
Könnte das vom Vermieter verbotene Eigenmacht sein??
Und hätten sich die Mieter damals ne einstweilige Verfügung holen sollten, um wieder in die Wohnung zu kommen??
Das was ich mir so zusammengelesen habe, kann es doch nicht rechtens sein, was der Vermieter gemacht hat. Auch wenn meine Bekannten eine Miete im Rückstand waren
Danke schon mal