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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Anfang Dezember 2006 bekam ich völlig unvermittelt die fristlose Kündigung von meinem Vermieter. Eine Abmahnung war nicht vorausgegangen.
Die Wohnung hatte ich gemeinsam mit einem Kommilitonen gleichberechtigt gemietet.
Als Gründe für die Kündigung wurden genannt:
1.: Verstoß gegen die Hausordnung wegen ausgebliebener Treppenhausreinigung.
2.: Unregelmäßiger Besuch meiner Schule, wodurch ich die Lernerfolge meines Mitbewohners gefährden würde ( Ich denke dass die Eltern meines Mitbewohners meinem Vermieter Druck gemacht haben ).
Eine Abmahnung habe ich vorher nicht bekommen.
Ich sollte die Wohnung bzw. meinen Wohnbereich bis Anfang der Winterferien (23.12.2006) räumen. Die Kündigung habe ich erstmal ignoriert, da mir die Gründe als absolut nicht ausreichend ansah. Es gab keine Räumungsklage oder ein Gerichtsurteil gegen mich. Nach den Weihnachtsfeiertagen bekam ich einen Brief mit der Nachricht dass meine Wohnung ausgeräumt und all meine Sachen im Keller eingelagert wurde. Für die Reinigung der Wohnung bekam ich eine Rechnung geschickt. Ich bin dann noch bei meiner Freundin geblieben, 350KM entfernt. Da es aber viel Ärger gab musste ich dort ausziehen.
Jetzt sitze ich buchstäblich auf der Straße und muss mit 3 Alkoholikern in einem Vierbettzimmer im Männerwohnheim schlafen. Ich bin sicher dass mein Vermieter mit seinem Verhalten gegen das Mietrecht Verstoßen hat. Gegen welche Gesetze hat er genau verstoßen und was kann ich jetzt tun ? Welche Rechte habe ich und wie kann ich diese durchsetzen. Seit die Wohnung gekündigt wurde haben meine Eltern jegliche Zahlungen an mich eingestellt, so dass ich aufs Arbeitsamt angewiesen bin. Allerdings geht das da alles nicht so schnell und ich habe keine Möglichkeit eine neue Wohnung zu mieten.

Gruss, jaejoe
Stichwörter: räumung + vermieter + eigenmächtige + hilfe + meinen

4 Kommentare zu „Hilfe, eigenmächtige Räumung durch meinen Vermieter.”

Susanne Experte!

Naja, ist nun alles ein bischen spät, oder nicht?
Wenn es sich um ein Mietverhältnis nach Wohnraummietrecht gehandelt hat und nicht ein Studentenwohnheim etc. war die fristlose Kündigung natürlich nichtig. Gegen die Räumung hättest Du mit einer einstweiligen Verfügung reagieren müssen und die Wohnung weiter belegen.
Jetzt machst Du gar nichts mehr, denke ich.
Du könntes mit dem Brief mal zu einem Rechtsanwalt gehen, aber der will auch Geld haben....

_jaejoe_

Mag ja sein dass es ein wenig spät ist, allerdings befand ich mich bis vorgestern in Haft, da ich eine alte Geldstrafe nicht zahlen konnte. Hatte daher bisher keine Möglichkeit zu handeln. Muss allerdings wie gesagt momentan in einem "Männerwohnheim" schlafen, und ich will dass mein Vermieter für seine Eigenmächtigkeit büssen muss. Er hat mir dadurch erheblichen Schaden zugefügt und mich entwürdigt. Meine Eltern, deren Finanzierung ich dringend gebraucht hätte haben sich gegen mich gestellt, danach, und dadurch ist jetzt auch meine Ausbildung geplatzt. Ich weiss nicht wo ich wohnen soll, bin also Obdachlos. Finde keine neue Wohnung weil der Arbeitslosengeldantrag noch nicht durch ist. Kannst Dir vielleicht vorstellen wie mich das fertig macht. Kann ich sowas nicht auch bei Gericht mit einem Rechtshilfeantrag angehen ? Ausserdem habe ich bisher keine Möglichkeit gehabt meine Sachen zu holen, und ich denke nicht dass meine Wertvollen Elektrogeräte davon Profitieren. Ebenso alle Polsterwaren. Und der Keller ist mit einem Schloss ausgestattet dass man mit einem Schraubenzieher aufschliessen kann und mein ehemaliger Mitbewohner hat den Schlüssel dazu und so jederzeit Zugriff auf mein Eigentum. Zusätzlich ist der Gedanke dass jemand ohne Recht alle meine persönlichen Gegenstände berührt, bzw. eventuell etwas sehen könnte was mir womöglich peinlich ist einfach nur mehr als ekelhaft. Was ich jetzt will ist meinem ehemaligen Vermieter so sehr zu schaden wie ich nur kann. Also wäre es sehr hilfreich zu wissen was mein Vermieter sich alles zu Schulden kommen lassen hat. Ich lasse mich doch nicht dispektieren ohne mich dagegen zu wehren wie ich kann.

Gruss, jaejoe...

_jaejoe_

Habe ich einen grossen Fehler gemacht als ich die Kündigung als nichtig angesehen habe, das ist sie ja wohl. Hab wirklich nicht gedacht dass mein Vermieter die Stirn besitzt so zu handeln. Und mir das auch noch schriftlich zu geben... Besagter Brief liegt bei meiner Mutter, die als Bürgin eingetreten war. Hab ihn selber noch nicht gesehen. Wäre es theoretisch möglich dass mein Vermieter innerhalb von 2-3 Wochen einen Titel bekommen hat und die Räumung mithilfe eines Gerichtsvollziehers legal durchgeführt hat ? Und das alles ohne dass ich es mitbekommen habe <!-- s :?: --><!-- s :?: -->
<!-- s :evil: --><!-- s :evil: --> Ich hab so einen Hass <!-- s :evil: --><!-- s :evil: -->

Susanne Experte!

Wäre es theoretisch möglich dass mein Vermieter innerhalb von 2-3 Wochen einen Titel bekommen hat und die Räumung mithilfe eines Gerichtsvollziehers legal durchgeführt hat ? Und das alles ohne dass ich es mitbekommen habe <!-- s :?: --><!-- s :?: -->
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Praktisch nicht möglich. Die Kündigung ist schon nichtig, das stimmt. Du bekommst auf jeden Fall Rechtshilfe. Trotzdem: der Vermieter ist schlau und hat bestimmt schon einen neuen Mieter in dem Zimmer, der wird nämlich auf keinen Fall rausgeworfen, auch nicht, wenn Du eine einstweilige Verfügung hast. Frag doch mal bei der Polizei ob sein Verhalten nicht irgendwie strafrechtlich verfolgt wird....das Eindringen in Dein Zimmer etc. ist ja Hausfriedensbruch, Du musst halt durch den Mietvertrag nachweisen, dass es Dein Zimmer ist-Du brauchst auf jeden Fall die Unterlagen, die bei Deinen Eltern sind.
Wünsch Dir noch viel Glück.

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