Susanne
Naja, ist nun alles ein bischen spät, oder nicht?
Wenn es sich um ein Mietverhältnis nach Wohnraummietrecht gehandelt hat und nicht ein Studentenwohnheim etc. war die fristlose Kündigung natürlich nichtig. Gegen die Räumung hättest Du mit einer einstweiligen Verfügung reagieren müssen und die Wohnung weiter belegen.
Jetzt machst Du gar nichts mehr, denke ich.
Du könntes mit dem Brief mal zu einem Rechtsanwalt gehen, aber der will auch Geld haben....
_jaejoe_
Mag ja sein dass es ein wenig spät ist, allerdings befand ich mich bis vorgestern in Haft, da ich eine alte Geldstrafe nicht zahlen konnte. Hatte daher bisher keine Möglichkeit zu handeln. Muss allerdings wie gesagt momentan in einem "Männerwohnheim" schlafen, und ich will dass mein Vermieter für seine Eigenmächtigkeit büssen muss. Er hat mir dadurch erheblichen Schaden zugefügt und mich entwürdigt. Meine Eltern, deren Finanzierung ich dringend gebraucht hätte haben sich gegen mich gestellt, danach, und dadurch ist jetzt auch meine Ausbildung geplatzt. Ich weiss nicht wo ich wohnen soll, bin also Obdachlos. Finde keine neue Wohnung weil der Arbeitslosengeldantrag noch nicht durch ist. Kannst Dir vielleicht vorstellen wie mich das fertig macht. Kann ich sowas nicht auch bei Gericht mit einem Rechtshilfeantrag angehen ? Ausserdem habe ich bisher keine Möglichkeit gehabt meine Sachen zu holen, und ich denke nicht dass meine Wertvollen Elektrogeräte davon Profitieren. Ebenso alle Polsterwaren. Und der Keller ist mit einem Schloss ausgestattet dass man mit einem Schraubenzieher aufschliessen kann und mein ehemaliger Mitbewohner hat den Schlüssel dazu und so jederzeit Zugriff auf mein Eigentum. Zusätzlich ist der Gedanke dass jemand ohne Recht alle meine persönlichen Gegenstände berührt, bzw. eventuell etwas sehen könnte was mir womöglich peinlich ist einfach nur mehr als ekelhaft. Was ich jetzt will ist meinem ehemaligen Vermieter so sehr zu schaden wie ich nur kann. Also wäre es sehr hilfreich zu wissen was mein Vermieter sich alles zu Schulden kommen lassen hat. Ich lasse mich doch nicht dispektieren ohne mich dagegen zu wehren wie ich kann.
Gruss, jaejoe...
_jaejoe_
Habe ich einen grossen Fehler gemacht als ich die Kündigung als nichtig angesehen habe, das ist sie ja wohl. Hab wirklich nicht gedacht dass mein Vermieter die Stirn besitzt so zu handeln. Und mir das auch noch schriftlich zu geben... Besagter Brief liegt bei meiner Mutter, die als Bürgin eingetreten war. Hab ihn selber noch nicht gesehen. Wäre es theoretisch möglich dass mein Vermieter innerhalb von 2-3 Wochen einen Titel bekommen hat und die Räumung mithilfe eines Gerichtsvollziehers legal durchgeführt hat ? Und das alles ohne dass ich es mitbekommen habe <!-- s --><!-- s -->
<!-- s --><!-- s --> Ich hab so einen Hass <!-- s --><!-- s -->
Susanne
Wäre es theoretisch möglich dass mein Vermieter innerhalb von 2-3 Wochen einen Titel bekommen hat und die Räumung mithilfe eines Gerichtsvollziehers legal durchgeführt hat ? Und das alles ohne dass ich es mitbekommen habe <!-- s --><!-- s -->
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Praktisch nicht möglich. Die Kündigung ist schon nichtig, das stimmt. Du bekommst auf jeden Fall Rechtshilfe. Trotzdem: der Vermieter ist schlau und hat bestimmt schon einen neuen Mieter in dem Zimmer, der wird nämlich auf keinen Fall rausgeworfen, auch nicht, wenn Du eine einstweilige Verfügung hast. Frag doch mal bei der Polizei ob sein Verhalten nicht irgendwie strafrechtlich verfolgt wird....das Eindringen in Dein Zimmer etc. ist ja Hausfriedensbruch, Du musst halt durch den Mietvertrag nachweisen, dass es Dein Zimmer ist-Du brauchst auf jeden Fall die Unterlagen, die bei Deinen Eltern sind.
Wünsch Dir noch viel Glück.