Susanne
Hallo, wenn beide im MV stehen kann das Mietverhältnis auch nur von beiden gekündigt werden. Sollte er beim VM gekündigt haben, und sei es nur "für sich" ist diese Kündigung nicht rechtskräftig, selbst wenn der VM dies nicht weiss.
Warum sollte er einen Nachmieter suchen??? Ich glaube eher, Du solltest Dir eine andere Wohnung suchen, es sei denn, der VM möchte mit Dir und einer dritten Person einen neuen MV abschliessen.
Möchte Dein Mitbewohner ausziehen, so müsst Ihr gemeinsam kündigen. Willst Du das nicht, so kann er Dich zur Zustimmung verklagen.
Sollte er einfach ausziehen und auch keine Miete mehr zahlen, kann der VM auch von Dir allein die Miete verlangen, da beide im MV gesamtschuldnerisch für die Miete haften (nur an Dich würde der VM dann leichter herankommen) Du hingegen kannst das Geld von Deinem Mitbewohner nur einklagen.
Einfachste Lösung: ihr bemüht Euch beide um einen Nachmieter und regelt es so mit dem Vermieter, dass der alte Vertrag aufgelöst wird und eine neuer geschlossen wird,
Christoph_A.
1.) Ist diese Kündigung überhaupt rechtskräftig?
Nein, der Vertrag kann nur gemeinsam von den Mietern gekündigt werden, die im Mietvertrag stehen. Bei zwei Mietern kann einer für sich nicht kündigen. Selbst wenn der VM sie akzeptieren würde, wäre dies rechtsunwirksam, da alle Vertragspartner zustimmen müssen.
2.) Kann ich verlangen, das mein Mitbewohner einen Nachmieter sucht?
Nein, nur wenn es im MV vereinbart wurde, daß der Ausziehende einen Nachmieter zu stellen hat.
2.) Was passiert, wenn er keinen Nachmieter sucht und einfach auszieht?
Der VM kann es egal sein, er hat immer noch Dich. Zieht der andere einfach aus, mußt Du für die Miete gerade stehen. Du kannst jedoch den anderen auf weitere Mietzahlung verklagen, wobei er aber auch Dich auf Zustimmung zur Kündigung verklagen könnte.
Macht alles nur unnötig Streß.
Such die selber einen Nachmieter, damit der andere Dir nicht irgendeinen Spasemacken da rein setzt. Steht der Nachmieter fest und wird er vom VM akzeptiert, wird der eine Mieter durch den Nachmieter ersetzt, falls alle Parteien damit einverstanden sind.