mono 28.11.2010 11:55
Wenn Sie, wie oben beschrieben, einen Kündigungsausschluss für zwei Jahre vereinbart haben, ist die ordentliche Kündigung für diesen Zeitraum ausgeschlossen. Das heißt, dass Sie zwar jederzeit ausziehen können, jedoch bis zum Ablauf der Bindungsfrist zur Mietzahlung verpflichtet sind. Hier wäre lediglich eine außerordentliche Kündigung möglich, insofern die entsprechenden Gründe vorliegen.
Alex23 28.11.2010 12:19
danke mono für die schnelle antwort
das heißt ich müsste dann für diese Wohnung noch 1 Jahr bezahlen obwohl ich nicht mehr drin wohne? Dachte nach 3 Monaten ist dann schluss
Berthelstal 28.11.2010 12:34
Ergänzend zu @mono:
Heißt auch, Sie müssen nicht nur die Kaltmiete, sondern auch die Betriebskosten für diesen Zeitraum zahlen.
Alex23 28.11.2010 12:58
Ok, und wenn ich einen unbefriesteten Vertrag habe,dann bin ich aber nach 3 Monaten raus und muss auch nichts mehr bezahlen??
edy 28.11.2010 13:46
Hallo Alex23 ,
Was heißt Vertrag auf 2 Jahre?
Oder handelt es sich hier um einen Vertrag
mit der Vereinbarung "beide Parteien ver-
zichten auf eine ordentliche Kündigung von 24 Monaten",also ein Kündigungsausschluss?
lg
edy