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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Wortlaut der Klausel:[/b:1daf9]
  1. Kündigt der Mieter vor Ablauf eines Jahres den Mietvertrag, so verpflichtet er sich zur Rückzahlung von 1,5 Monatskaltmieten zzgl. MwSt. an den Vermieter als Ausgleich für die von diesem geleistete Maklerprovision in gleicher Höhe.[/i:1daf9][/b:1daf9]
    [/list:u:1daf9]
    Angenommen der Mietvertrag trat mit Wirkung vom 01.03.05 in Kraft, könnte er dann zum 28.02.06 gekündigt werden oder dürfte die Kündigung erst ab dem 01.03.06 mit Wirkung zum 31.05.06 erfolgen?

    Gruß Conny

0 Kommentare zu „Klausel im Mietvertrag bezüglich Maklerprovision”

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