tenant61
. puuuh, das kann eine ganz, ganz heikle sache sein. u.u. ist so ein schaden nicht behebbar (z.b. wenn die heizungsrohre auf den stahlträgern der betonkunstruktion aufgeschweist sind. den fall hatte ich selbst mal). man müsste die ursache kennen, um das beurteilen zu können. wenn der vermieter erkennbar tätig ist aber keine besserung eintritt und du mehr wert auf ruhe als auf minderung legst, würd ich den auszug gar nicht verwerfen. aber zunächst mal versuchen, die ursache in erfahrung zu bringen.
Bluesky
Also ich kann dazu nur aus der leidigen Erfahrung sagen:
Wenn der Vermieter nichts dagegen tut (und das war nicht zumutbar, da die Rohre in dem Fall, den ich live erlebt habe) fest in die Stahlbetonkonstruktion (Baujahr 1957) des Hauses integriert waren, dann empfehle ich dir den Auszug.
Der Streß mit dem Vermieter und die "Renovierungsumlage" die im positiven Fall auf dich zukäme, stehen in keinem Verhältnis zu einem Umzug..
Zu bedenken ist hier, dass der Vermieter ja eine Rendite erwirtschaften muß, nicht aber drauflegen will - eine derart großer Aufwand wird zwangsläufig auf die Mieter umgelegt - auf die eine oder andere Art...
Meine Empfehlung:
Gleich eine neue Wohnung suchen... Spart Zeit, Nerven und Geld..
tenant61
. eine "renovierungsumlage" gibt es nicht! <!-- s --><!-- s -->
Bluesky
. eine "renovierungsumlage" gibt es nicht! <!-- s --><!-- s -->[/quote:2a887]
Offiziell nicht - aber dafür Mieterhöhungen, die durch Modernisierungsmaßnahmen allzugern gerechtfertigt werden <!-- s --><!-- s -->
Vermieter sind ja auch nicht dumm <!-- s --><!-- s --> - irgendwie wird der sich das Geld zurückholen - Abschreibungsobjekte sind eher weniger gefragt <!-- s --><!-- s -->
tenant61
. mieterhöhungen sind nur im gesetzlich erlaubten rahmen möglich. eine solche reparatur lässt sich nicht getarnt als mieterhöhung wegen modernisierung umlegen. jeder halbwegs vernünftige mieter würde im falle einer solchen erhöhung zu recht amok laufen.
immer sachlich bleiben, bitte.
Susanne
folgendes habe ich dazu online gefunden:
Wird der Ruhepegel eines Schlafraums durch Heizungsgeräusche nachts um 10 dB(A) überschritten, ist von einem nicht unerheblichen Mangel der Wohnung auszugehen. Insoweit kommt es nicht darauf an, ob die Geräusche noch unterhalb der Grenze der einschlägigen DIN-Norm liegen.
Landgericht Berlin, Urteil vom 04.04.2000 - Aktenzeichen 64 S 485/99
Der Mieter ist zur Minderung des Mietzinses berechtigt, wenn die Mietwohnung einen Mangel aufweist, der die Gebrauchstauglichkeit zu dem vertragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich mindert. Für die Ermittlung der Störwirkung einer Heizung kommt es unter anderem darauf an, den Geräuschpegel, der von der Heizungsanlage ausgeht, mit dem normalen Hintergrundgeräusch zu vergleichen, das zu jeder Zeit vorhanden ist und aus dem das Geräusch der Heizungsanlage während des Betriebszustandes "hervortritt". Hierbei ist zu berücksichtigen, dass dieser Geräuschpegel nachts im allgemeinen um etwa 3 dB(A) niedriger liegt als tagsüber, da zur Nachtruhe z.B. weniger Verkehrslärm wahrnehmbar ist. Ob unzumutbare Störungen vorliegen, ist im Streitfall gegebenenfalls durch Einholung eines Sachverständigengutachtens zu ermitteln. Eine Frage des Einzelfalls ist weiter, in welchem Umfang der Mieter zur Minderung berechtigt ist. Für das Maß der zulässigen Minderung kommt es in der Regel auf den Anteil der Räume, in denen die Störung wahrzunehmen ist, an der Gesamtfläche an und darauf, wie lange die Räume täglich genutzt werden.
Lafayette
super, vielen dank für die schnellen antworten, haben mir sehr weiter geholfen! jetzt muss ich mal schauen was ich mache..
eigentlich wollte ich nicht mehr so schnell umziehen und es ist schon einen kopfschüttler wert da meine hausmeisterin beim einzug meinte "hier oben werden sie ihre ruhe haben" <!-- s --><!-- s -->
viele grüße,
lafayette
Lafayette
ich habe noch eine frage:
mal angenommen die heizungsrohre sind nicht in die stahlbetonkonstruktion des hauses eingebaut - habe ich dann ein recht darauf das die wände aufgemacht und neue rohre verlegt bzw. die rohre isoliert werden o.ä.?
ich wäre im vorfeld dankbar für antworten - die wände müssten so oder so aufgemacht werden, anders gehen die geräusche nicht weg und wenn klar ist das die vermieter das aus rechtlichen gründen nicht machen müssen ist es auch egal ob die rohre irgendwo festgeschweist sind.
vielen lieben dank,
lafayette