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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Wir sind vor fast 4 (!) Jahren aus unserer damaligen Wohnung ausgezogen.

Damals waren Nachmieter (ein Ehepaar) an unserer Wohnung interessiert, die diese zusammen mit dem Wohnungsverwalter auch besichtigt haben. Alle haben uns zugesichert, dass wir 2 Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist ausziehen können, weil diese "Nachmieter" die Wohnung schnellstens brauchten (kamen aus dem Ausland nach Deutschland zurück). Der Verwalter hat uns auch schriftlich mitgeteilt, dass wir vorzeitig rauskönnen, wenn mit eben diesen Nachmietern ein Mietvertrag abgeschlossen würde.

Die mündliche Zusage aller Beteiligten (Nachmieter + Verwalter), dass dieser Vertrag gemacht werden würde, haben wir auch bekommen. Zwei Wochen später hat der Verwalter auch eine Wohnungsabnahme durchgeführt und im Abnahmeprotokoll schriftlich vermerkt, dass für uns "die Endreinigung entfällt, weil die Nachmieter renovieren" und dass "ein Schlüssel bereits an die Nachmieter übergeben wurde".

Die Nachmieter sind aber kurz nach unserem Auszug dann doch wieder abgesprungen und hatten bis dahin beim Verwalter wohl doch noch nichts unterschrieben. (Woher sollten wir das ahnen?) Nach einigen Anmahnungen, denen wir immer widersprochen hatten, läuft jetzt eine Klage seitens des Wohnungsbesitzers gegen uns wegen zwei ausstehenden Mieten. Die Klage beruft sich auf das Schreiben des Wohnungsverwalters, in dem er uns mitteilte, dass wir vorzeitig aus der Wohnung raus können, wenn ein Mietvertrag mit den Nachmietern zustande kommt. Konnten wir nicht davon ausgehen, dass ein solcher Vertrag zwischen den beiden anderen Parteien zustande gekommen ist? Warum dann keine Endreinigung? Warum eine Schlüsselübergabe? Wir wollen uns auf das Abnahmeprotokoll berufen - kommen wir damit durch? Ich fühle mich jetzt wirklich reingelegt. Brauche DRINGEND RAT!!! FRIST LÄUFT AB!
Stichwörter: abgesprungenem + wegen + bitte + helft + klage

3 Kommentare zu „Helft mir bitte! Klage wegen abgesprungenem Nachmieter!”

Susanne Experte!

Was sollte das Abnahmeprotokoll denn beweisen? Lediglich, dass die Abnahme der Wohnung sehr früh vor Vertragsende vorgenommen wurden.
Die Frage ist, ob der Anspruch nicht schon verjährt ist- es gilt das Jahr, in dem der Anspruch fällig war.

lillio

Was sollte das Abnahmeprotokoll denn beweisen? Lediglich, dass die Abnahme der Wohnung sehr früh vor Vertragsende vorgenommen wurden.
Die Frage ist, ob der Anspruch nicht schon verjährt ist- es gilt das Jahr, in dem der Anspruch fällig war.[/quote:6925b]

Hallo Susanne,

Beweist das Abnahmeprotokoll denn nicht auch (durch diese Vermerke des Verwalters), dass der Nachmieter mit dem Verwalter vertragseinig war und wir davon ausgehen konnten, dass diese beiden Parteien einen Vertrag miteinander geschlossen haben?

Verjährt ist das Ganze leider wohl nicht, weil wir in regelmäßigem Abstand diverse Schreiben der Wohnungsverwaltung bezüglich der Nachforderung erhalten haben. Wir haben dann auf diese Schreiben geantwortet und immer wieder lange Zeit nichts mehr gehört - bis jetzt die Klage kam....

Gruß,
Katrin

Susanne Experte!

Ein Nachmieter ist nur dann auch Nachmieter, wenn der Vertrag geschlossen wurde. An Eurer Stelle würde ich mich darauf berufen, dass dem "Nachmieter" der Schlüssel übergeben wurde. Da Ihr das schriftlich habt, habt Ihr daraus entnommen, dass ein der Mietvertrag offensichtlich zustande gekommen sei.
Hat der VM/die Verwaltung Euch im Nachhinein allerdings darüber schriftlich informiert, dass es keinen Nachmieter gab, damit auch Euer Vertrag nicht frühzeitig beendet war und die Mieten bis zum Vertragsende geschuldet werden hättet Ihr zahlen müssen. Die bisherigen Schreiben waren wohl Mahnungen, die deshalb zur Klage führten, weil nicht gezahlt wurde.

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