FischkoppStuttgart
Da die Ausstattung der Wohnung ländersache ist, einfach mal beim Mieterbund.de nachfragen. Oder im Bezierksamt.
Gast
Die Ausstattung der Wohnung ist KEINE Ländersache, sondern einzig eine Angelegenheit der vertraglichen Gestaltung (Abgesehen von bestimmten Mindeststandards: Eine Haustür z.B. gehört eben zur Wohnung - Ebenso wie Scheiben in den Fenstern).
Gesetzliche Regelungen dazu gibt es auch nicht - (Wir haben in Deutschland immerhin Vertragsfreiheit).
Grundsätzlich gilt die Regel, dass alles, was zum Zeitpunkt der Vermietung "Bestandteil" der Wohnung ist (also nicht eine noch herumstehende Mülltütte oder ein alter Sessel) auch vom Vermieter instand zu halten und bei Bedarf zu erneuern ist. Das betrifft eventuell auch einen Herd oder eine ganze Einbaukuche. Umgekehrt kann vom Mieter darüber hinaus auch nichts verlangt werden.
Da ein Herd NICHT (auch nicht in Berlin) automatisch zu Grundausrüstung einer Wohnung zählt, gibt es bei euch also das Problem der Beweisbarkeit. Wenn beweisbar wäre, dass der Herd von vornherein da stand und es auch keinen Hinweis vom Vermieter gab, dass dieses Gerät NICHT zur Wohnung gehört, dann gehört es ihm, und ist auch von ihm zu reparieren.
Es stellt sich aber die Frage, ob sich das Gezerre LOHNT?
Ist ein gebrauchter Gasherd nicht eventuell billiger zu bekommen als ein Anwalt?