Nur ausnahmsweise hat der Vermieter das Recht, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. In diesen Fällen muss der Vermieter keine Kündigungsfrist einhalten, der Mieter muss "sofort" ausziehen, das heißt innerhalb eines Monats.[/b:3dd75][/quote:3dd75]
dazu suche ich eine rechtliche quelle.
ich habe, freund wie man ist, einen freundlichen brief verfasst, in dem darum gebeten wird die frist des vermieters auf den 01.01.06 zu setzen, da man diese zeit brauch @ umzug etc.
allerdings ist der vermieter nicht gerade der freundlichste und ist mit den mietern auf kriegsfuß (quasi "endlich ein grund für die kündigung" , daher suche ich vorsichtshalber eine rechtsquelle, welche diese aussage (1 monat) bestätigt!
ist dringend
danke für eure hilfe
Susanne
Gibt es nicht! Fristlos heisst auch Fristlos-10 Tage Zeit zu geben ist damit schon kulant. Ist dies allerdings die erste fristlose Kündigung wegen Mietrückstands so kann durch Begleichung aller Kosten sofort die fristlose Kündigung aufgehoben.
Auch das ArGe muss dafür einen Kredit gewähren, damit der Mieter nicht wohnungslos wird.