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Abwälzung der Eigenbeteiligung der Gebäudeversicherung auf Eigentümer
Die Eigentümergemeinschaft ist berechtigt, durch Mehrheitsbeschluss jeweils demjenigen Eigentümer die Eigenbeteiligung bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversicherung für Wasserschäden allein aufzuerlegen, in dessen Sondereigentum sich die schadhaften Wasserrohre befinden.
Beschluss des OLG Köln vom 14.07.2003
16 Wx 124/2003
OLGR Köln 2003, 283