Gast
von der vorauszahlung entfielen in dem zeitraum august bis ende dezember 350 auf die umlagefähigen nebenkosten, der tatsächliche betrag jedoch bei 650 euro.diese kosten hätte der vermieter doch auf jeden fall einschätzen können, nicht so wie bei den heizkosten, die 70 euro die vorauszahlung überstiegen.
volker*
Hallo yasmineka,
die Höhe der Vorauszahlungen ist die eine, die Höhe der Betriebskosten die andere Seite.
Wenn der Vermieter nicht garantiert hat, dass die Vorauszahlungen ausreichend hoch kalkuliert sind, besteht auch kein Anspruch auf Nichtzahlung des Abrechnungssaldos auf der BK-Abrechnung.
Wenn die BK-Abrechnung als solche ordnungsgemäß ist, musst du auch die Nachzahlung leisten.
Viele Grüße
Volker