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Auf gar keinen Fall auf den Mieter abwälzen darf der Vermieter unter anderem folgende Kosten: Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten, Erbbauzinsen, Haus- und Mietrechtsschutz, Kosten einer Reparaturversicherung, Kosten der Wach- und Schließ-gesellschaft, Bankgebühren, Gastankmiete, Dachrinnenreinigung.<br />