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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Ich habe folgendes Problem und hoffe, dass mir irgendwer helfen kann!

Und zwar habe ich vor ca. 4 Wochen die Neben- und Betriebskostenabrechnung für das letzte Jahr erhalten. Dort sind anteilig die Hausmeisterkosten aufgeführt - soweit, so gut! Allerdings ist es so, dass unser Hausmeister vor fast einem Jahr verstorben ist und seit dem kein neuer angestellt wurde. Dies hab ich natürlich auch dem Vermieter mitgeteilt, welcher daraufhin schrieb, dass er seitdem den Hausmeister-Job mache und eben auch Fahrtkosten von seiner Wohnung zum Haus hat etc. Wir sollen also den Vermieter als Hausmeister bezahlen, was ca. 300€ extra für unseren Vermieter persönlich im Monat ausmacht. (mal abgesehen davon, dass er tatsächlich fast NIE hier aufgetaucht ist)

Geht das überhaupt? Kann der Vermieter behaupten, er sei der Hausmeister und bezahlte sich dann auch? Ich find das komisch...!

Vielen Dank für die Antworten!

k-lux
Stichwörter: hausmeister + vermieter + geht

1 Kommentar zu „Vermieter = Hausmeister - Geht das?”

Rano Experte!

Grundsätzlich kann der VM solche Tätigkeiten der Gemeinschaft in Rechnung stellen, und somit im Rahmen der BK auf die Mieter umlegen.
Hierbei hat er sogar das Recht, Kosten in Höhe dessen anzusetzen, was eine Fachfirma berechnen würde, natürlich excl. Umsatzsteuer.
Soweit zu den Grundlage.

Auf der anderen Seite, sollte ein Hausmeister für seine Vergütung aber auch so etwas wie einen Tätikeitsnachweis führen. Wenn Dein VM also - wie Du schreibst - so gut wie nie anwesend war, kannst Du ihn bei der Einsichtnahme in die Belege doch mal gezielt darauf ansprechen, wie sich diese Kostenart seiner Meinung nach zusammensetzt.
300€ pro Monat ist nicht gerade wenig und sollte durch Tätigkeiten von mehr als 20h (inkl. Fahrtzeit) begründet sein.
Wenn er allerdings auf den Papierkram zu Hause verweist, dann sind das Verwaltungskosten, die er nicht umlegen kann.

Gruß
Ralph

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