Rano
Grundsätzlich kann der VM solche Tätigkeiten der Gemeinschaft in Rechnung stellen, und somit im Rahmen der BK auf die Mieter umlegen.
Hierbei hat er sogar das Recht, Kosten in Höhe dessen anzusetzen, was eine Fachfirma berechnen würde, natürlich excl. Umsatzsteuer.
Soweit zu den Grundlage.
Auf der anderen Seite, sollte ein Hausmeister für seine Vergütung aber auch so etwas wie einen Tätikeitsnachweis führen. Wenn Dein VM also - wie Du schreibst - so gut wie nie anwesend war, kannst Du ihn bei der Einsichtnahme in die Belege doch mal gezielt darauf ansprechen, wie sich diese Kostenart seiner Meinung nach zusammensetzt.
300€ pro Monat ist nicht gerade wenig und sollte durch Tätigkeiten von mehr als 20h (inkl. Fahrtzeit) begründet sein.
Wenn er allerdings auf den Papierkram zu Hause verweist, dann sind das Verwaltungskosten, die er nicht umlegen kann.
Gruß
Ralph