Deadleaf
Hallo
Was sagt euer Mietvertag? Ist dort was geregelt was Tierhaltung angeht?
Da ihr schon mit Tieren eingezogen seit, kann der Vermieter nicht sagen, dass plötzlich die Tiere weg sollen.
Die Hühner hätten auch bleiben können, vllt. noch ein Hahn dabei. <!-- s --><!-- s -->
Hähne: Ein Hahn darf grundsätzlich krähen, zumindest im ländlichen Bereich. Anders in Wohngebieten, hier kann frühmorgendlich bzw. nächtliches Krähen verboten werden. Gerichte können "Krähzeiten" festlegen <!-- s --><!-- s --> [/quote:bbc3d]
Zu deinen Kaninchen
Tierhaltung in der Wohnung[/b:bbc3d]
Kleintiere: die in einem Käfig leben, z. B. Zwergkanichen, Ziervögel, Meerschweinchen, Chinchillas u.s.w. , darf der Mieter immer halten. Sowas gehört zum vertragsmäßigem Gebrauch. Auch wenn im Mietvertrag die Tierhaltung verboten oder von der Erlaubnis des Vermieters abhängig ist, gilt das nicht für diese Kleintiere.[/quote:bbc3d]
Konnte aber nichts speziell über Tierhaltung im Garten finden. Aber ich gehe davon aus, dass der Garten auch zum Wohnraum gehört, weil er auch gemietet wurde.
Mieterverein oder ein Anwalt kann euch genauere Auskunft geben.