fin
Einen Anspruch auf Neubeschichtung haben Sie wenn die alte Beschichtung rauh geworden ist. Bei Schmutz nicht wenn dieser noch irgendwie zu beseitigen ist.
Ist ein Mangel schon bei Einzug vorhanden, so sollte man dies immer dokumentieren und dem Vermieter übergeben, auch fotografieren.
panthera666
das habe ich ja gemeint, kalkfrass zerstört ja die oberfläche, die wanne wird rauh und ist dnan nicht mehr zu reinigen!.. 1 std. putzen mit entsprechenden mitteln kann ja nicht "normal" sein ... und dann ist die wanne immer noch nicht komplett sauber!
fin
Dann dem Vermieter den Mangel schriftlich anzeigen und um Behebung bitten.