Rano
Abrechnungszeitraum 01.06.04 bis 31.12.05 19 Monate ist dies erlaubt oder darf der Zeitraum nur 12 Monate betragen.[/quote:dd58b]
Richtig getippt! Abrechnungszeitraum darf max. 12 Monate sein.
Doch bevor Du Dich beschwerst, stell Dir die Frage, ob sich etwas ändern würde, wenn er die Abrechnung auf zwei Blätter aufteilt.
Grundsteuer , Haftpflicht , Gewässerschadenhaftplicht , Leitungswasserversicherung , Wohngebäudeversicherung.[/quote:dd58b]
Die Gewässerschadenhaftpflicht nur, wenn das Gebäude einen Heizöltank für die Zentralheizung hat.
Leitungswasserversicherung kommt mir etwas auffällig vor, da sie i.d.R. jeder Mieter selbst hat und sie für den VM üblicherweise in der Gebäudeversicherung enthalten ist. Wohnt der VM mit im Objekt?
Schornsteinfeger Messung und Wartung[/quote:dd58b]
Mit Wartung hat der Schornsteinfeger rein gar nichts zu tun! Oder steht da 'Heizung: Schornsteinfeger Messung & Wartung'? Das wäre ja nachvollziehbar.
Dann habe ich noch einen Posten Reperatur der Abwasserpumpe Hebeanlage.[/quote:dd58b]
Nein. Diese Reparaturkosten (=Instandhaltungskosten) sind nicht umlegbar.
Setsam ist auch noch das wir als einzigste Mieter von fünf diese Nebenkostenabrechnung bekommen haben.[/quote:dd58b]
Das ist zwar nicht verboten, aber schon auffällig. Habe auch schon Vermieter gehabt, die die Abrechnungen mit Nachzahlungen versandt haben, die mit Erstattungen aber nicht. Das wäre also eher etwas, was die anderen Mieter interessieren dürfte.
Gruß
Ralph