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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir werden im Moment von unseren Vermietern mit ständig neuen absurden Vorwürfen überschüttet. Als meine Frau am letzten Samstag das Treppenhaus putzte, wurde sie von unserer Vermieterin beschimpft und beleidigt. Anlass war, dass sie angeblich das falsche Putzmaterial benutzt hatte. Für die Beleidigung möchten wir eine Entschuldigung.

Normalerweise müssen wir die Miete immer persönlich bei den Vermietern abgeben. Solange wir aber keine Entschuldigung bekommen haben, weigern wir uns, die Miete persönlich abzugeben. Wir wollen die Miete stattdessen überweisen, weil wir bei der Mietabgabe nicht wieder angegriffen werden wollen.

Unser Vermieter weigert sich nun, uns seine Bankverbindung zu geben und besteht auf der persönlichen Abgabe.

Kann er auf der Barzahlung (steht so im Mietvertrag) bestehen?

Viele Grüße
Tec
Stichwörter: barzahlung + bestehen + vermieter

6 Kommentare zu „Kann der Vermieter auf Barzahlung bestehen?”

Susanne Experte!

Bekommt Ihr jedes Mal eine Quittung?

Wer weiss, man kann ja auch mal beim Finanzamt "doof" fragen, ob das denn alles so richtig ist.

Die Bankverbindung müsste doch in der letzten NK-Abrechnung zu finden sein, oder gabs keine Nachzahlung?

tec

Hallo Susanne,

ja, wir bekommen eine Quittung (Eintrag und Unterschrift in einem Mietbuch). Nebenkosten mussten wir bisher auch immer bar bezahlen, deshalb stand auf der Abrechnung nie die Bankverbindung.

Viele Grüße
Tec

fin Experte!

Einfach Schreiben aufsetzen, dass Sie in Zukunft die Miete nicht mehr bar bezahlen, sondern per Banküberweisung, da Barzahlung unzeitgemäß. Schließlich müssen Sie ja jedes Geld von Ihrem Konto abheben um den Barbetrag zu übergeben. Schreiben Sie, dies wäre Ihnen aus Gründen der Belastbarkeit nicht mehr länger möglich. Wenn keine Miete kommt, dann werden die Vermieter die Kt-Nr. schon rausrücken. Wie soll denn das z.B. bei Leuten gehen, die oft in Urlaub fahren oder sonstwie öfter weg sind? Dann ginge auch keine Barzahlung.

RA Meyer zu Schlochtern Experte!

Hallo,

üblicherweise ist die Miete nicht in bar geschuldet, insbesondere dann nicht, wenn im Mietvertrag ein Konto angegeben ist, auf das der Mieter die Miete überweisen kann, da dann das Überweisungsverfahren mietvertraglich vereinbart wurde.

Wurde im Mietvertrag jedoch ausdrücklich vereinbart, das die Miete in bar zu entrichten ist, so gilt der Grundsatz der Privatautonomie im Zivilrecht, d.h. diese Vereinbarung ist wirksam und Sie müssen sich daran festhalten lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Meyer zu Schlochtern

Christoph_A. Experte!

Einfach Schreiben aufsetzen, dass Sie in Zukunft die Miete nicht mehr bar bezahlen, sondern per Banküberweisung, da Barzahlung unzeitgemäß. Schließlich müssen Sie ja jedes Geld von Ihrem Konto abheben um den Barbetrag zu übergeben. Schreiben Sie, dies wäre Ihnen aus Gründen der Belastbarkeit nicht mehr länger möglich. Wenn keine Miete kommt, dann werden die Vermieter die Kt-Nr. schon rausrücken. Wie soll denn das z.B. bei Leuten gehen, die oft in Urlaub fahren oder sonstwie öfter weg sind? Dann ginge auch keine Barzahlung.[/quote:0f81b]


Was für ein Quatsch. Der Mieter schreibt doch selbst, daß die Barzahlung vertraglich vereinbart ist:

"Kann er auf der Barzahlung (steht so im Mietvertrag) bestehen? "[/i:0f81b]

Also muß der Mieter auch weiterhin Barzahlung leisten. Ob der VM die Mieteinnahmen versteuert oder nicht, ist nicht das Problem des Mieters. Es ist die Zahlungsweise zu schulden, die im Vertrag steht.

fin Experte!

Lieber Christoph,

der Fragesteller hat ein Problem mit dem Vermieter infolge von verbalen Angriffen. Er hat deshalb hier um Rat gefragt, weil er die monatlichen stresserzeugenden Begegnungen aufgrund der Mietbarzahlung vermeiden möchte. Verständlich. Was vertraglich vereinbart wurde, wissen wir.
Ich habe dem Fragesteller lediglich eine Möglichkeit aufgezeigt, wie er es versuchen k ö n n t e, dieses Problem zu lösen. Ob es gelingt, hängt vom Vermieter ab.
Wenn ich dem Fragesteller lediglich schreibe was nun rechtlich gültig ist oder nicht, so habe ich ihm erstens nicht damit geholfen und zweitens weiß er das auch im Grunde selbst.
Die Vereinbarung einer Barzahlung ist natürlich gültig was aber nicht heißt, dass man sie im gegenseitigem Einvernehmen nicht ändern kann. Und das kann er zumindest versuchen. <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->

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