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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Wenn Du den Mietvertrag mit unterschrieben hast, dann solltest Du schriftlich sofort kündigen mit Begründung einer Notlage. Beim Mieterbund oder Sozialfürsorgestelle versuchen Hilfe zu bekommen, wenn der Vermieter dies nicht anerkennt. Den Missbrauch solltest Du anzeigen, aber vorher alle Deine Sachen aus der Wohnung räumen damit Du nicht noch einmal in die Wohnung musst.
Stichwörter: ohne + frist + kündigen

1 Kommentar zu „Kann ich ohne Frist kündigen?”

Rano Experte!

Wer hat den Mietvertrag unterschrieben?
1) Du,
2) Er,
3) Ihr beide?

Im letzten Fall muß er für die Miete genauso aufkommen, wie Du! Ob er nun noch da wohnt oder nicht. Solltest dem Vermieter die neue Adresse Deines Ex geben, falls vorhanden.

2) ist es noch einfacher. Du ziehst aus --- und fertig.

1) Da kann ich leider nur auf fin verweisen. ....
... obwohl ...
da fällt mir noch was ein: Wie alt bist denn Du?
<18?
Dann existiert, insofern nicht Deine Eltern (mit-) unterschrieben haben, gar kein MV.

Gruß
Ralph

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