Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich bin fristgemäß zum 15.06.06 ausgezogen.Leider habe ich bisher immernoch keine Freigabe für meine Kaution. Mein ehemaliger Vermieter meint, er will mir nur für einen Teil die Freigabe geben und den Rest behalten bis die Betriebskostenabrechnung von 2005 da ist und dann damit verrechnen.
Ist das legal?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Danke Evi

1 Kommentar zu „Kaution mit Betriebskostenabrechnung verrechnen?”

Susanne Experte!

Ja, ist es.
Bitte die Suchfunktion benutzen. Das Thema ist schon ausreichend behandelt worden.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.