Gast hat diese Frage gestellt
Hallo an Alle,
mein Vermieter möchte die Schönheitsreparaturenpauschale erhöhen!
Dies wären 50€ mehr im Monat.Seit 8 Jahren wohne ich nun in der Wohnung doch Schönheitsreparaturen wurden noch nie durchgeführt.Ich habe beim Einzug selbst renoviert und auch zwischenzeitlich.
Nun meine Frage : Ist dies Rechtens?
Gibt es Gerichtsurteile über solche Fälle?
Ich meine mal gelesen zu haben daß die Schönheitsreparaturenpauschale erst dann erhöht werden darf wenn der Vermieter die letzten zwei Jahre diese auch durchgeführt hat! Ist das richtig?Leider habe ich diesen Artikel nicht mehr.
Am 14.07 ist Verhandlung!
Im übrigen fängt die Wohnungsbaugesellschaft nun an Terror auszuüben !
Ich soll nun den Garten in ordnung bringen obwohl in diesem ausser Unkraut leider nichts wächst weill es zu dunkel ist es stehen riesige Walnussbäume in der Anlage die alles Licht unten rum Schlucken.Weil ich ein paar Fahrräder im Garten stehen habe und die Gartengeräte heißt es ich soll den SPERRMÜLL nicht im Garten lagern lauter solche sachen aber die Verwaltung macht keinen Finger krum um irgendetwas in Stand zu setzen(Treppenabgang ist gefließt und Fließen brechen raus der Jägerzaun ist 40 Jahre alt und morsch usw?
Ich hoffe hier kann mir geholfen werden.
Danke Pfulli