iflorian hat diese Frage gestellt
Hallo, wieder eine Frage zum beliebten Thema Kaution und Nebenkostennachzahlung. Folgende konkrete Situation:
Unsere NK betrugen 120 Euro, der Wirtschaftsplan für 2009 sah eine Erhöhung auf 180 Euro vor, die wir nicht mit gemacht haben.
Wir sind zum 31.5.09 ausgezogen.
Der Vermieter hat nun 460 Euro (Kaution betrug 960 Euro gesamt) einbehalten, da ja die Nachzahlung der NK noch im Raum stünde + die Grundsteuer.
Die Höhe der einbehaltenen Kaution ist für mich nachvollziehbar, da ich bei gutem Willen auf ca. 350 Euro komme.
Muss ich das bis zur Abrechnung aussitzen? Ist das noch im zumutbaren Rahmen? Dazu sei vermerkt, ich bin alleinerziehende Mutter mit geringem Einkommen (da es ja eine neue Rechtssprechung betreffs der Verlängerung der 6-Monatsfrist bei Einbehaltung der Kaution gibt, die es als rechtens ansieht, auch über die 6 Monate zu gehen, wenn es denn dem Mieter zumutbar sei....)
2. nach Übergabe, die mündlich erfolgte und mit Zeugen, bei der keine weiteren Mängel beanstandet wurden, fordert der Vermieter nun nach 4 Wochen, dass wir die Materialkosten für Malerarbeiten und 2 kaputte Balkonfliesen (Brüstung, nicht Boden) zu 100% tragen - soweit ich weiß, ist eine Nachforderung nicht möglich - bin ich da richtig informiert?
PS: Dem Vermieter ist erst jetzt "aufgefallen", dass wir eine gelbe Decke in einem und eine grüne Wand in einem anderen Raum hatten - wir reden also nicht von verdeckten Mängeln, das war schon bei Übergabe mehr als gut sichtbar!