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immobilienfee hat diese Frage gestellt
Eine Freundin von mir wohnt in einem Mehrfamilienhaus, das überwiegend aus Eigentumswohnungen besteht. Sie ist aber nur Mieterin, nicht Eigentümer der Wohnung. Sie muss 2 x im Jahr die Tiefgarage kehren (die ist riesig, schätze mehrere hundert qm). Ist das rechtens? Sie ist 59 Jahre alt und auch nicht mehr ganz fit im Rücken. Kann und darf man ihr eine solche Arbeit zumuten? Danke für eure Antworten im Voraus!!
Stichwörter: kehren + tiefgarage + einer + grossen

2 Kommentare zu „Muss Mieter Tiefgarage kehren?”

Susanne Experte! 05.02.2009 13:13

Wenn dieser Kehrdienst mietvertraglich vereinbart ist, ist sie auch für Ausführung verantwortlich. Das heisst ja nun nicht, dass sie das selbst machen muss, dafür gibt es ja ausreichend Reinigungsdienste oder einen netten, jungen Mann aus der Nachbarschaft, der sich vielleicht ein bischen Taschengeld verdienen will.

immobilienfee 06.02.2009 11:35

Danke für die Antwort! Ich lass mir mal den Mietvertrag zeigen, ob dies so vereinbart wurde. Lieben Dank!!!

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