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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Mein früherer Vermieter zahlt mir meine Mietkaution nicht zurück. Wie lange darf er die einbehalten??? Bei Wohnungsabnahme mitte Dezember stellte er mir eine Liste aus in der bescheinigt wurde das keine Mängel festgestellt wurden. Er sagte mir zu die Mietkaution in den nächsten 2 Wochen zu überweisen. Nach nochmaliger Kontaktaufnahme sagte er wieder 2 Wochen. Nun wurde immer noch nichts überwiesen. Was kann ich jetzt tun???? Gruss Ingo
Stichwörter: mietkaution + zurückgegeben

3 Kommentare zu „Mietkaution wird nicht zurückgegeben”

Susanne Experte!

Der VM kann sich mit der Abrechnung bis zu 6 Monate ab Mietende Zeit lassen, weiterhin kann er eine angemessene Summe für die NK-Abrechnung zurückhalten.
Mahne schriftlich mit Fristsetzung auf Abrechnung. wenn das nichts hilft, Mahnbescheid schicken, Info: http://www.mahnbescheid-online http://www.mahnbescheid-online.de <!-- w -->

fin Experte!

Was würde eine Fristsetzung und Mahnbescheid vor Ablauf der 6 Monate bringen?

administratore

dass das Geld früher überwiesen wird - Schlaukopf ..............

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