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Hallo Zusammen!
Vielleicht kann uns hier jemand helfen...
Unser Problem:
Wir sind bereits aus unserer alten Wohnung ausgezogen und in unserem Mietvertrag steht folgendes:
[b:17a6d]"Die Schönheitsreparaturen trägt der Mieter. In dem Teil, in dem Die Zeiten für die Schönheitsreparaturen angegeben sind, ist nichts eingetragen. Also keine vorgeschriebenen Zeiten."[/b:17a6d]
[b:17a6d]"Allerdings ist unter weitere Vereinbarungen angegeben, dass wir die Wohnung zum Auszug in Rauhfaser und Türen weiß sach- und fachgerecht renoviert übergeben müssen. "[/b:17a6d]
Wir haben die Wohnung vor [b:17a6d]5 Jahren unrenoviert übernommen[/b:17a6d], da wir unter Zeitdruck standen. Die Küche wurde von uns vor 2 Jahren weiß gestrichen und das Kinderzimmer komplett neu in Rauhfaser weiß renoviert. Da wir keinen Stress mit dem Vermieter wollten, haben wir nun angefangen im SZ zu streichen. Nur leider kam uns am nächsten Tag die Farbe mit Tapete entgegen... Die Vormieter hatten wohl alle nur einfach drüber gestrichen... Wir fingen dann an, die Tapete abzureißen und mussten mit erschrecken feststellen, dass ca. 6 Schichten Tapete darunter sitzen...
Da wir von allen Seiten hören "ihr müsst laut neuesten Urteilen gar nicht mehr renovieren" etc. und wir nicht wirklich durch die ganzen Urteile durchsteigen, hoffe ich, dass uns vielleicht hier jemand helfen kann.
Müssen wir wirklich komplett die ganze Wohnung neu tapezieren, weil wir jetzt das Pech haben, dass keine Farbe mehr hält und alle Vormieter hatten es schön einfach??? Über eine schnelle Anwort würden wir uns sehr freuen, uns läuft die Zeit davon.....
LG[color=#0040FF][/color:17a6d]