fin
Kündigungsfristen können neben den gesetzlichen im Mietvertrag auch individuell vereinbart werden. Ich persönlich würde nicht in eine Wohnung ziehen bei der ich einen solchen Mietvertrag unterschreiben sollte.
Kündigung bei Härtefall (Verlust der Arbeit, Krankheit...) ist möglich, aber auch nicht unproblematisch.
fin
sorry, hatte nicht gesehen, dass es sich um Büroräume handelt.
Hier wäre das allerdings so o.k.
nico
sorry, das ich deine antwort nicht verstehe, was heisst das nun in bezug auf meine anfrage?
Nico
gabber
sorry, hatte nicht gesehen, dass es sich um Büroräume handelt.
Hier wäre das allerdings so o.k.[/quote:399e1]
Ich versteh das so:
er meint damit das du wie in deiner frage beschrieben zu ende des jahres einfach kündigen kannst
Rano
Wir haben Büroräume angemietet.
Im Mietvertrag ist eine Mietdauer von einem Jahr mit einer automatischen Verlängerung um ein weiteres Jahr bei Nichtkündigung enthalten.
Eine Kündigungsfrist ist nicht enthalten.[/quote:98771]
Ich könnte ja fast drauf wetten, daß ein (Kündigungs-) Zeitraum benannt ist. Aber gut, vielleicht wurde es tatsächlich vergessen. In dem Fall reicht die Kündigung einen Tag vor Ablauf des Jahres.
Gruß
Ralph
nico
Danke.
Der Mietvertrag ist ein Standardformular, der Absatz mit den Kündigungsfristen war nicht ausgefüllt.
Es steht nur noch drin, das eine Kündigung 1 Werktag vor Ende der Kündigungsfrist erfolgen muss.
Rano
Es steht nur noch drin, das eine Kündigung 1 Werktag vor Ende der Kündigungsfrist erfolgen muss.[/quote:34801]
Soso, warum fragst Du dann hier rum?! <!-- s --><!-- s -->
nico
Na weil ich nicht wusste, ob es auch irgendwelche gesetzlichen Kündigungsfristen gibt.