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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Stromabschaltung

Sie schalten Ihrem Mieter den Strom ab, weil Ihr Mieter seine Miete nicht zahlt. Besser Sie tun das nicht, denn das Landgericht Berlin sprach in so einem Fall den Mieter völlig von seiner Mietzahlungspflicht frei (LG Berlin, MM 1986, Nr. 9, S. 2 8) .
Stichwörter: stromabschaltung

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