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Kündigung bei fehlendem Brandschutz


Der Mieter einer Lagerhalle, in der Möbel oder andere besonders brandgefährdete Gegenstände eingelagert sind, kann das Mietverhältnis fristlos kündigen, wenn der Vermieter trotz mehrfacher Aufforderung nicht für die dauerhafte Funktion der Brandschutzeinrichtungen sorgt.

Urteil des KG Berlin vom 22.09.2003
12 U 15/02
KGR Berlin 2004, 97
Stichwörter: kündigung + brandschutz + fehlendem

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