Oliver Curd
Hallo,
- Kauf bricht nicht Miete § 566 BGB
- Neuer Egt'er steigt in die Rechte und Pflichten des bestehenden MV's ein
- Kündigungsfristen, altes Mietrecht, das was im Vertrag steht
- kann nur wegen Eigenbedarf kündigen
O.C
howdy
Hallo,
- Kauf bricht nicht Miete § 566 BGB
- Neuer Egt'er steigt in die Rechte und Pflichten des bestehenden MV's ein
- Kündigungsfristen, altes Mietrecht, das was im Vertrag steht
- kann nur wegen Eigenbedarf kündigen
O.C[/quote:27121]
Danke, also der jetzige Vermieter darf mich ohne angaben von Gründen fristgerecht kündigen und ich muss die kündigung so hin nehmen ?
Oliver Curd
Hi,
Nein, der jetizge Vermieter darf dir nicht Kündigen, Verkauf der Immobilie ist kein Kündigungsgrund, außer er hätte durch die Vermietung einen erheblichen wirtschaftlichen Nachteil, d.h. wenn er für das unvermiete Haus 500.000.-€ bekommen würde und für das vermietete Haus z.B nur 250.000.- €.
Für Kündigung braucht es Gründe:
- Eigenbedarf
- Abriss
- wirtschaftliche Verwertung
O.C
mieterin
Achtung bei Einliegerwohnung:
Hier geht Kündigung ohne Angabe von Gründen, aber mit verlängerter Kündigungsfrist....Bin grade selbst betroffen und suche alle Infos zusammen.
viele Grüße Ulli