Fressbaeckchen
Hallo!
Das ist wieder eine Frage, die man ohne Kenntnis des Mietvertrages so nicht beantworten kann.
Handelt es sich hierbei um Gemeinschaftsräume, die von allen benutzt werden (sind doch 3 Parteien, oder?)? Gehört euch das gesamte Haus oder nur die eine Wohnung?
Der Text des Anwalts ("zugewiesene" !!! Räume) läßt schließen, daß er sehr wohl eine rechtliche Grundlage für die weitere Nutzung sieht.
Wenn die Nutzung seit Mietbeginn möglich war und für die Mieterin das so erscheinen musste, sie könne das auch rechtmäßig tun, könnte sie sogar auf die Idee kommen, die Miete zu mindern, wenn sie künftig von der Nutzung ausgeschlossen ist ...
Aber das ist alles Spekulation - ohne eine detailliertere Darstellung.
Ralf
F0711
Das Haus gehört komplett uns.
Die Räume sind Gemeinschaftsräume, die allerdings nicht im Mietvertrag festgehalten sind - ein kostenloser "Bonus" quasi.
Der genau Wortlaut des Anwalts:
"Wegen der Waschküche und des Fahrradabstellplatzes ist mitzuteilen, dass beide Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung unserer Mandantin von Ihnen zugewiesen wurden. Eine zugewiesene Nutzung kann nachträglich nicht abgeändert werden, wie es einem gefällt."
Schön und gut, aber wie kann ich so eine "zugewiesene Nutzung" dann kündigen ?
Im Mietvertrag steht ja nichts von diesen Dingen ....