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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir sind Vermieter eines 3-Familienhauses.
Folgendes Problem:

Die Mieterin wohnt seit 1991 in unserem Haus. Sie benutzt einen Fahrradabstellplatz (überdacht) und die Waschküche. Beide Räumlichkeiten sind nicht Bestandteil des Mietvertrags. Wir haben ihr nun angekündigt, dass sie die Rämlichkeiten nicht mehr nutzen kann und räumen soll.
Ihr Anwalt schrieb uns daraufhin, dass die Räume nicht geräumt werden.
Auf Anfrage seiner Rechtsgrundlage erhielten wir lediglich die "Begründung", dass nachträglich zugewiesene Räume nicht einfach gekündigt werden könnten, wie es einem gefiele.
Für uns KEINE Rechtsgrundlage ...

Wie ist nun die Rechtsgrundlage, wenn wir dieser Mieterin das Räumen dieser Räumlichkeiten "näher" bringen wollen ?

Danke !
Stichwörter: kündigung + zusatzräumen

2 Kommentare zu „Kündigung von Zusatzräumen”

Fressbaeckchen Experte!

Hallo!
Das ist wieder eine Frage, die man ohne Kenntnis des Mietvertrages so nicht beantworten kann.
Handelt es sich hierbei um Gemeinschaftsräume, die von allen benutzt werden (sind doch 3 Parteien, oder?)? Gehört euch das gesamte Haus oder nur die eine Wohnung?

Der Text des Anwalts ("zugewiesene" !!! Räume) läßt schließen, daß er sehr wohl eine rechtliche Grundlage für die weitere Nutzung sieht.
Wenn die Nutzung seit Mietbeginn möglich war und für die Mieterin das so erscheinen musste, sie könne das auch rechtmäßig tun, könnte sie sogar auf die Idee kommen, die Miete zu mindern, wenn sie künftig von der Nutzung ausgeschlossen ist ...

Aber das ist alles Spekulation - ohne eine detailliertere Darstellung.

Ralf

F0711

Das Haus gehört komplett uns.
Die Räume sind Gemeinschaftsräume, die allerdings nicht im Mietvertrag festgehalten sind - ein kostenloser "Bonus" quasi.

Der genau Wortlaut des Anwalts:

"Wegen der Waschküche und des Fahrradabstellplatzes ist mitzuteilen, dass beide Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung unserer Mandantin von Ihnen zugewiesen wurden. Eine zugewiesene Nutzung kann nachträglich nicht abgeändert werden, wie es einem gefällt."

Schön und gut, aber wie kann ich so eine "zugewiesene Nutzung" dann kündigen ?
Im Mietvertrag steht ja nichts von diesen Dingen ....

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