Susanne
Bei der Übergabe wird grundsätzlich der Verbrauch festgehalten. So wird bei verbrauchsberechter Erfassung z.B. Gas , Wasser etc. abgelesen und im Übergabeprotokoll vermerkt.
Eine Zwischenablesung ist allerdings erforderlich, die Gerichte sind sich aber bis heute nicht einig, wer diese tatsächlich zahlen muss. Gerechterweise müsste diese auf Vor-und Nachmieter hältig umgelegt werden, und zwar auf den NK-Abrechnung.
Eine Zwischenabrechnung selbst muss die VM nicht machen, das steht eindeutig im BGB. Da musst Du auf die nächste NK-Abrechnung warten.
fin
Leider muss ich Ihnen etwas den Wind aus den Segeln nehmen, denn das Recht steht nicht auf Ihrer Seite. Ihre Vermieterin handelt korrekt. Sie persönlich aber sind unerfahren und meinen, über den Tisch gezogen zu werden.
Vermieter können Nebenkostenabrechnungen sogar bis zum Ende des nächsen Jahres nach dem Auszug eines Mieters erstellen. Natürlich sind viele Vermieter hier früher. Sie aber verlangen eine Abrechnung nach Ihrem Auszug. Der Vermieter müßte Ihnen dann eine separate Abrechnung auf Ihren eigenen Wunsch erstellen. Auch die Gemeinden erstellen Ihre Rechnungen nur nach Jahresrythmus und auf die muss ein Vermieter erst einmal warten um überhaupt abrechnen zu können. Selbstverständlich müssen Mieter, die das unbedingt früher wollen, diese Abrechnungen extra bezahlen.
Oftmals aber ist das auch garnicht möglich und Sie müssen auf den nächsten Abrechnungstermin warten.
Bei den Heizkosten werden nach Mieterwechsel immer Zwischenablesungen gemacht, für die selbstverständlich Sonderkosten anfallen. Bei einem Leerstand vor oder nach Mietbeginn teilen sich Mieter und Vermieter die Kosten, bei nahtlosem Übergang des Vermietens Mieter und Nachmieter.
Sie haben bei Bezug nichts bezahlen brauchen weil wahrscheinlich Vormieter und Vermieter diese Kosten getragen haben.
Also bitte nun aufhören, der Vermieterin hier etwas zu unterstellen. Informieren Sie sich erst einmal und urteilen dann!
tenant61
wenn keine zwischenablesung erfolgt, wird der am röhrchen abgelesene relative verbrauch auf sie und den nachmieter umgelegt. das geht nach wohndauer und sogenannten "gradtagszahlen". das ist wenn man ein ungefähr konstantes heizverhalten unterstellt, sogar ziemlich genau und nicht zu beanstanden. ein "plus" macht ihre vermieterin dabei nicht. eine zwischenablesung bringt vmtl in diesem fall mehr kosten als nutzen.