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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Ich hatte heute ein "interessantes Gespräch" mit meiner zukünftigen Ex-Vermieterin. Angesprochen habe ich sie wegen der noch ausstehenden Nebenkostenabrechung, da sie von sich aus keinen Handschlag getan hat. Ich wohne seit November 2005 nicht mehr in der Wohnung, schaue aber regelmäßig nach der Heizung (Frostgefahr). Der neue Mieter kommt im März, zahlen tue ich nur noch im Januar. Ich möchte gerne Ende Januar meinen Verbrauch abgerechnet haben, da ich nicht bis Mai warten will. Zumal die Wohnung zwischenzeitlich leer steht und danach für zwei Monate ein neuer Mieter einzieht!!
Meine Vermieterin ist davon überzeugt, es würde ausreichen, meinen Verbrauch mit der Jahresabrechung im Mai abzurechnen. Klar - und ich zahl den Verbrauch des neuen Mieters mit!!
Sie bot mir an, - und jetzt kommts - die Firma, die die Ablesung macht, anzufordern, aber die entstehenden Kosten müsse ich zahlen!!
Die Ablesung im Mai muss ich doch auch nicht zahlen, warum dann diese??
Das will nicht in meinen Kopf!!

Diese Frau hat eh Haare auf den Zähnen und Geld regiert (bei ihr) die Welt, ich glaube, sie will die Kosten auf mich abwälzen, da sie sich "was schönes kaufen will"....

Nebenbei würde ja bedeuten, dass wenn ich die Nebenkosten nach Röhrchen abgerechnet bekomme (also im Mai), dann hat der neue Mieter seine Nebenkosten für Nichts gezahlt!! Und sie hätte schon wieder lecker Plus gemacht!!

Ich würd mich freuen, wenn ihr mir bei meinen Problemchen helfen würdet - das ist meine erste Wohnung gewesen und ich glaub, die Tante will mich im nachhinein noch über den Tisch ziehen...

Sollte sie das tun, werde ich mein eingebautes (und eigentlich mit Einverständis der Vermieterin drinne gelassenes) Lamiat "mit nehmen"... Ist ja nichts schriftlich festgehalten worden Betreffs des Laminates!!
Dürfte ich das?
Stichwörter: nebenkostenabrechnung + dabei + erst + januar + mai

3 Kommentare zu „Nebenkostenabrechnung erst im Mai, dabei Auszug Januar???”

Susanne Experte!

Bei der Übergabe wird grundsätzlich der Verbrauch festgehalten. So wird bei verbrauchsberechter Erfassung z.B. Gas , Wasser etc. abgelesen und im Übergabeprotokoll vermerkt.
Eine Zwischenablesung ist allerdings erforderlich, die Gerichte sind sich aber bis heute nicht einig, wer diese tatsächlich zahlen muss. Gerechterweise müsste diese auf Vor-und Nachmieter hältig umgelegt werden, und zwar auf den NK-Abrechnung.
Eine Zwischenabrechnung selbst muss die VM nicht machen, das steht eindeutig im BGB. Da musst Du auf die nächste NK-Abrechnung warten.

fin Experte!

Leider muss ich Ihnen etwas den Wind aus den Segeln nehmen, denn das Recht steht nicht auf Ihrer Seite. Ihre Vermieterin handelt korrekt. Sie persönlich aber sind unerfahren und meinen, über den Tisch gezogen zu werden.
Vermieter können Nebenkostenabrechnungen sogar bis zum Ende des nächsen Jahres nach dem Auszug eines Mieters erstellen. Natürlich sind viele Vermieter hier früher. Sie aber verlangen eine Abrechnung nach Ihrem Auszug. Der Vermieter müßte Ihnen dann eine separate Abrechnung auf Ihren eigenen Wunsch erstellen. Auch die Gemeinden erstellen Ihre Rechnungen nur nach Jahresrythmus und auf die muss ein Vermieter erst einmal warten um überhaupt abrechnen zu können. Selbstverständlich müssen Mieter, die das unbedingt früher wollen, diese Abrechnungen extra bezahlen.
Oftmals aber ist das auch garnicht möglich und Sie müssen auf den nächsten Abrechnungstermin warten.
Bei den Heizkosten werden nach Mieterwechsel immer Zwischenablesungen gemacht, für die selbstverständlich Sonderkosten anfallen. Bei einem Leerstand vor oder nach Mietbeginn teilen sich Mieter und Vermieter die Kosten, bei nahtlosem Übergang des Vermietens Mieter und Nachmieter.
Sie haben bei Bezug nichts bezahlen brauchen weil wahrscheinlich Vormieter und Vermieter diese Kosten getragen haben.
Also bitte nun aufhören, der Vermieterin hier etwas zu unterstellen. Informieren Sie sich erst einmal und urteilen dann!

tenant61 Experte!

wenn keine zwischenablesung erfolgt, wird der am röhrchen abgelesene relative verbrauch auf sie und den nachmieter umgelegt. das geht nach wohndauer und sogenannten "gradtagszahlen". das ist wenn man ein ungefähr konstantes heizverhalten unterstellt, sogar ziemlich genau und nicht zu beanstanden. ein "plus" macht ihre vermieterin dabei nicht. eine zwischenablesung bringt vmtl in diesem fall mehr kosten als nutzen.

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