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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe in meiner alten Wohnung einen ziemlich tiefen Kratzer (1/2 qm) in das Parkett gemacht. Beim Auszug hatte ich dem Hausverwalter zugesichert, dass das von meiner Versicherung geregelt wird. Jetzt zahlt meine Versicherung allerdings nicht und der Hausverwalter verlangt von mir den Schaden reparieren zu lassen. Eine von mir angebotene einmalige Reparaturkostenzahlung von 400€ hat er ausgeschlagen.
Wenn ich nun einen Parkettleger beauftrage den Schaden zu reparieren, würde das ca. 600Euro kosten und er müsste das gesamte Zimmer abschleifen und neu versiegeln.

Ich würde quasi die Versiegelung und das Abschleifen des kompletten Zimmers[/b:7e07b] mitbezahlen. Außerdem wohnen zur Zeit neue Mieter in der Wohnung, die das Zimmer ausräumen müssten, obwohl sie der Kratzer nicht stört, weil sie ihr Bett darüber stehen haben.

Jetzt ist die Frage, ob der Vermieter das von mir und den Mietern verlangen kann. Ich denke, dass eine Reparaturkostenzahlung abzüglich des Zeitwertes des Parketts genügen sollte.
Kann mir da bitte bitte bitte jemand weiterhelfen?

0 Kommentare zu „Mieter verlangt Reparatur anstatt Reparaturkostenzahlung”

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