Susanne
Offensichtlich wohnst Du also zur Zeit noch in einem MFH. Die Erneuerung der Fenster sollte ggf. eine Modernisierungsmassnahme sein, die auch frühzeitig durch Deinen Vermieter angekündigt werden musste. Abgesehen davon, dass diese Arbeiten für ein MFH einen enormen Koordinationsaufwand und Terminierung durch die ausführenden Firma erfordert, ist es sicherlich richtig, dass der Mitarbeiter zu dieser Zusage nicht befugt war. Auch Du kannst diesbezüglich keine anderslautende Vereinbarung vornehmen, da Du gar nicht Vertragspartner bist.
Auftraggeber ist einzig und allein der Vermieter und Du hast nach BGB diese Massnahme zu dulden,
http://dejure.org/gesetze/BGB/554.html[/url:88c74]
den Handwerkern Zutritt zu verschaffen usw. Deine persönliche Anwesenheit ist nicht erforderlich. Tust Du das nicht, wird die Möglichkeit bestehen, Dich auf Schadenersatz zu verklagen, falls es dadurch zu eklatanten Behinderungen im Arbeitsablauf kommt etc.
PatJer
Danke, auch wenn diese Antwort natürlich nicht das war, was ich hören wollte.
Na gut, dann muss ich die Arbeiter am Montag also reinlassen. Inwieweit müssen die denn den ganzen Dreck beseitigen, der entsteht? Und dass es ziemlich viel Dreck geben wird, habe ich schon bei meinen Nachbarn gesehen.
Susanne
Die Arbeiter müssen den Dreck beseitigen, oder den VM auffordern, das machen zu lassen.