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Grundstück-Mietvertragänderungen
Änderungen eines Grundstück-Mietvertrags, der länger als 1 Jahr gilt, müssen schriftlich festgelegt werden. Sonst können sie zur bösen Falle werden. Der Fall: Ein Geschäftsmann und sein Vermieter hatten mündlich einen höheren Mietzins für einen Laden vereinbart. Anschließend wurde der Vertrag vom Vermieter gekündigt, obwohl die ursprünglich schriftlich vereinbarte Mietzeit noch nicht abgelaufen war. Zu Recht, urteilte das Oberlandesgericht Karlsruhe im Juli. Der Vertrag war in einem wesentlichen Punkt geändert worden, hatte aber nicht die erforderliche Schriftform. Er konnte daher unter Beachtung der kürzeren gesetzlichen Kündigungsfristen gekündigt werden.
Az.: 9 U 174/00