Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Guten tag,

mein vermieter - eine Wohnungsbaugesellschaft - behält meine kaution ein, obwohl ich ein einwandfreies Übergabeprotokoll habe, wo die Nachmieterin dabei war und ein Schreiben der Gesellschaft unterschrieben hat, das Sie gegen einen Geldbeitrag die Schönheitsreparaturen übernimmt.

Nun schreibt mir die Gesellschaft, das erst nachdem die Nachmieterin eingezogen ist, sie 4 Wochen Zeit hat die Schönheitsreparaturen zu erledigen und erst dann würde der Hausmeister nochmals vorbeikommen und erst danach würde ich meine Kaution bekommen.

Ich bin Mitte februar ausgezogen und die Nachmieterin zieht am 01.04.2006 ein.

Ist das rechtens? Was habe ich den noch mit den Schönheitsreparaturen zu schaffen?

Danke schonmal im voraus & Gruss aus Frankfurt.
Stichwörter: kaution + leidiges + thema

2 Kommentare zu „Leidiges Thema Kaution”

fin Experte!

Eine Kaution kann bis zu 6 Monaten einbehalten werden und hat nichts mit einem Übergabeprotokoll zu tun. Stellen sich im Nachhinein noch Mängel heraus, die am Tag der Abnahme nicht erkenntlich waren, so können diese Mängel auch noch geltend gemacht werden. Aber auch wenn noch Nebenkostenabrechnungen folgen, bei denen eine Nachzahlung zu erwarten ist, kann Geld in ungefähr in dieser Höhe vom Vermieter einbehalten werden, bis die Angelegenheit abgerechnet ist.
Ob Sie etwas mit den Schönheitsreparaturen zu tun haben oder nicht, hängt von Ihrer Mietvertragsvereinbarung ab. Wenn Sie beispielsweise nie Schönheitsreparaturen ausgeführt haben, so könnten Sie im Einzelfall hieran beteiligt werden, wenn die Nachmieterin es doch nicht tut.

Ceyena

Vielen Dank für die Antwort.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.