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Eine Kaution kann bis zu 6 Monaten einbehalten werden und hat nichts mit einem Übergabeprotokoll zu tun. Stellen sich im Nachhinein noch Mängel heraus, die am Tag der Abnahme nicht erkenntlich waren, so können diese Mängel auch noch geltend gemacht werden. Aber auch wenn noch Nebenkostenabrechnungen folgen, bei denen eine Nachzahlung zu erwarten ist, kann Geld in ungefähr in dieser Höhe vom Vermieter einbehalten werden, bis die Angelegenheit abgerechnet ist.
Ob Sie etwas mit den Schönheitsreparaturen zu tun haben oder nicht, hängt von Ihrer Mietvertragsvereinbarung ab. Wenn Sie beispielsweise nie Schönheitsreparaturen ausgeführt haben, so könnten Sie im Einzelfall hieran beteiligt werden, wenn die Nachmieterin es doch nicht tut.
Ceyena
Vielen Dank für die Antwort.