Forseti 26.01.2012 08:56
Mit solch einer komplexen Angelegenheit sollten Sie unbedingt einen Anwalt für Mietrecht beauftragen.
Aber, eine Verrechnung der fehlenden Miete mit der Kaution ist grundsätzlich ausgeschlossen. Zu den weiteren Vorfällen soll Sie dann Ihr Anwalt aufklären. Nur so viel, eine Flucht ins Ausland hilft Ihnen nur, wenn Sie dort für immer bleiben. Ihr Vermieter wird sicherlich einen Titel gegen Sie erwirken und der ist dann 30 Jahre gültig.
Druckerpatrone 26.01.2012 16:57
Sicher dass die Verrechnung grundsätzlich ausgeschlossen ist? Ich habe dazu folgendes gefunden:
"Da die Kaution zur Sicherung und Befriedigung aller Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis dient, darf der Vermieter die Kaution nicht erst am Ende des Mietverhältnisses für Schönheitsreparaturen oder ausstehende Betriebskosten verwenden. Vielmehr kann er sie mit fälligen Mietzahlungen, mit denen sich der Mieter im Verzug befindet, auch während des Mietverhältnisses verrechnen.
Der Vermieter darf während des Mietverhältnisses allerdings nur dann auf die Kaution zurückgreifen, wenn seine Forderung entweder unstreitig ist, rechtskräftig durch ein Urteil festgestellt wurde oder die Verrechnung auch im Interesse des Mieters liegt. Vor Inanspruchnahme der Kaution hat der Vermieter zu prüfen, ob der Mieter die Zahlungspflicht - z.B. wegen Mietminderungen - bestreitet, oder sich tatsächlich nur im Zahlungsverzug befindet. Wird die Zahlungsverpflichtung auch nach einer Mahnung vom Mieter nicht bestritten, kann der Vermieter wegen der ausstehenden Mieten auf die geleistete Kaution zurückgreifen.
Der Vermieter ist hierzu aber nicht verpflichtet. Er muss also nicht ausstehende Mieten aus der Kaution tilgen, sondern kann den Mieter auch wegen Zahlungsverzuges verklagen."
Ich verstehe dass so, dass beide Möglichkeiten rechtens sind. Er könnte klagen, aber was soll das bringen? Ich wandere ja auch aus. Ob ich nach Deutschland zurückkehre ist noch offen. Eine Verrechnung der Kaution wäre für beide Seiten sinnvoller. Solange sie mich als Lügner bzgl. der Heizung darstellen, sehe ich auch nicht ein den vollen Betrag zu bezahlen.
Forseti 27.01.2012 16:16
Das ist wohl der wichtigste Satz: Der Vermieter ist hierzu aber nicht verpflichtet. Er muss also nicht ausstehende Mieten aus der Kaution tilgen, sondern kann den Mieter auch wegen Zahlungsverzuges verklagen.
Warum also sollte Ihr Vermieter auf eine Klage verzichten, die er sowieso gewinnt, wenn er sich an Ihrer Kaution bedienen kann? Schon mal daran gedacht, mit dem Vermieter über das Thema in Ruhe zu reden, neutraler Ort, neutrale Schiedsrichter?
Druckerpatrone 28.01.2012 02:27
Schön wärs. Der Vermieter hat angeblich keine Zeit und schickt immer seine Verwalterin. Die hat aber keinen Spielraum und mit ihr zu diskutieren bringt nix und wir drehen uns im Kreis. Ich wollte ihr heute auch ein Video zeigen, wo ich das laute Klopfen der Heizung im Schlafzimmer (was meinen Schlaf unmöglich macht) aufgenommen habe. Das will sie garnicht sehen. Soviel zu "in Ruhe reden..".
Heute habe ich noch etwas rausgefunden. Ich muss ja jedes Jahr super viel Heizkosten nachzahlen, 600€ dieses Jahr, insgesamt belaufen sich die Heizkosten dann auf über 1200€ bei 38qm. Jetzt habe ich festgestellt, dass meine Nachbarn unter mir NIE heizen, obwohl sie es gerne "wohlig warm" haben. Wenn ich heize, dann werden in ihrer Wohnung die (nicht isolierten) Rohre soo heiß, dass sie die Heizung nicht aufdrehen müssen. Kann doch sein, dass deshalb die Wärme garnicht bis zu mir hoch kommt? Ich heize also auf meine Kosten die beiden Wohnungen unter mir und bekomme nix ab! Das geht doch nicht! Wir beide im obersten Stock haben 600€ Nachzahlungen und die unter uns bekommen sogar etwas zurück!
Ist das rechtens??
Vielen Dank schon mal für die bisherigen Antworten.