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Druckerpatrone hat diese Frage gestellt
hallo,
vllt könnt ihr mir helfen. Es ist so: Ich habe die letzten beiden Mieten und die Nebenkostenabrechnung die im Dezember fällig war nicht gezahlt, ca. 1500€ zusammen.
Der Grund dafür sind diverse Mängel an der Wohnung. Ich habe diese Mängel per Telefon und Brief gemeldet, aber keine Fristen gesetzt oder die Miete heruntergesetzt. Eben nur die letzten Beiden Mieten aufgrund der Mängel in 3 Jahren zurückbehalten. Ich habe auch Angst um meine kaution da ich anschließend ins Ausland gehe und dann schlecht Widerspruch einlegen kann. Die nebenkostenabrechnung verdoppelt sich ja auch jedes Jahr. Die Mängel an der Wohnung: Balkon ist verkommen seit Einzug und mir wurde mündlich versprochen den innerhalb vom ersten Jahr zu renovieren. Ist nicht passiert. Die Aussenwand ist schlecht abgedichtet, im Winter immer klamm und es bildet sich Schimmel. Die meinen ich lüfte falsch, was so aber nicht ist und sie hätten mich dann auch drauf aufmerksam machen müssen Bei Einzug. z.B. bildet sich Schimmel sogar hinter Möbeln die 10cm von der Wand entfernt stehen. Noch kleinere Probleme mit Speicher, Boiler, Durchlauferhitzer. Das größe Problem ist aber die Heizung: Entweder geht sie garnicht, oder nur etwas, oder macht nervige Geräusche die vom Schlafen abhalten. Ich muss sie ständig entlüften und hab 1200€ heizkosten pro Jahr. Dass die Heizung nicht richtig funktioniert glauben sie nicht und unterstellen mir dass ich "Märchen" erzähle. Immer wenn sie mich besuchen kommt der Hausmeister auch 15min früher und geht ins Haus. Dann fängt die Heizung plötzlich an zu rasen. Im Dezember ging die Heizung die ganze Zeit garnicht. Das habe ich schriftlich und mündlich mitgeteilt aber niemand kam vorbei.
Das finde ich alles nicht gerecht, weiß aber auch dass ich juristisch nicht alles super korrekt gemeldet und dokumentiert habe.
Was kann ich jetzt machen? Habe ich bei einer Klage eine Chance? Werden sie mich verklagen? Ich meine, ich wandere danach nach Asien aus und das wissen sie. Da würd ich nicht klagen. Aber selbst wenn, hätte ich eine Chance? Ich habe Zeugen für das Heizungsproblem und ich hab ja auch vorgeschlagen einen Gutachter kommen zu lassen. Der der unrecht hat zahlt den dann ;) Sind sie nicht näher drauf eingegangen.
Was meint ihr, wie geht die Geschichte aus? Muss ich mit einer Klage rechnen? Ich war auch krankgeschrieben und bekomme noch Krankengeld. Sie wollen sich an die Versicherung wenden und mein Krankengeld einziehen. Das geht doch nicht?!
Noch mal final:
Sie bekommen noch 1500 von mir. Ich will meine 1000€ Kaution und nicht für kaputte Heizung und Schimmel was abgezogen bekommen. Als Entgegenkommen habe ich ihnen schriftlich zugesagt, dass ich bei Übergabe 500€ (Miete Dezember) bar gebe. Aber sie wollen mir nicht entgegenkommen, zB in dem sie die restlichen 1000€ mit der Kaution verrechnen. Ich habe gelesen das geht, sogar während dem Mietverhältnis. Aber der Vermieter muss das nicht machen und kann stattdessen auch klagen. Das ist doch quatsch?1 und in meinem Fall noch mehr, weil ich nach Asien auswandere?
Ok sorry für den vielen Text, aber finde die Situation ziemlich komplex. Würde mich über Rat freuen ;)

4 Kommentare zu „Mängel, Kaution, Abrechnung... was kann ich machen?”

Forseti Experte! 26.01.2012 08:56

Mit solch einer komplexen Angelegenheit sollten Sie unbedingt einen Anwalt für Mietrecht beauftragen.

Aber, eine Verrechnung der fehlenden Miete mit der Kaution ist grundsätzlich ausgeschlossen. Zu den weiteren Vorfällen soll Sie dann Ihr Anwalt aufklären. Nur so viel, eine Flucht ins Ausland hilft Ihnen nur, wenn Sie dort für immer bleiben. Ihr Vermieter wird sicherlich einen Titel gegen Sie erwirken und der ist dann 30 Jahre gültig.

Druckerpatrone 26.01.2012 16:57

Sicher dass die Verrechnung grundsätzlich ausgeschlossen ist? Ich habe dazu folgendes gefunden:

"Da die Kaution zur Sicherung und Befriedigung aller Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis dient, darf der Vermieter die Kaution nicht erst am Ende des Mietverhältnisses für Schönheitsreparaturen oder ausstehende Betriebskosten verwenden. Vielmehr kann er sie mit fälligen Mietzahlungen, mit denen sich der Mieter im Verzug befindet, auch während des Mietverhältnisses verrechnen.

Der Vermieter darf während des Mietverhältnisses allerdings nur dann auf die Kaution zurückgreifen, wenn seine Forderung entweder unstreitig ist, rechtskräftig durch ein Urteil festgestellt wurde oder die Verrechnung auch im Interesse des Mieters liegt. Vor Inanspruchnahme der Kaution hat der Vermieter zu prüfen, ob der Mieter die Zahlungspflicht - z.B. wegen Mietminderungen - bestreitet, oder sich tatsächlich nur im Zahlungsverzug befindet. Wird die Zahlungsverpflichtung auch nach einer Mahnung vom Mieter nicht bestritten, kann der Vermieter wegen der ausstehenden Mieten auf die geleistete Kaution zurückgreifen.

Der Vermieter ist hierzu aber nicht verpflichtet. Er muss also nicht ausstehende Mieten aus der Kaution tilgen, sondern kann den Mieter auch wegen Zahlungsverzuges verklagen."

Ich verstehe dass so, dass beide Möglichkeiten rechtens sind. Er könnte klagen, aber was soll das bringen? Ich wandere ja auch aus. Ob ich nach Deutschland zurückkehre ist noch offen. Eine Verrechnung der Kaution wäre für beide Seiten sinnvoller. Solange sie mich als Lügner bzgl. der Heizung darstellen, sehe ich auch nicht ein den vollen Betrag zu bezahlen.

Forseti Experte! 27.01.2012 16:16

Das ist wohl der wichtigste Satz: Der Vermieter ist hierzu aber nicht verpflichtet. Er muss also nicht ausstehende Mieten aus der Kaution tilgen, sondern kann den Mieter auch wegen Zahlungsverzuges verklagen.

Warum also sollte Ihr Vermieter auf eine Klage verzichten, die er sowieso gewinnt, wenn er sich an Ihrer Kaution bedienen kann? Schon mal daran gedacht, mit dem Vermieter über das Thema in Ruhe zu reden, neutraler Ort, neutrale Schiedsrichter?

Druckerpatrone 28.01.2012 02:27

Schön wärs. Der Vermieter hat angeblich keine Zeit und schickt immer seine Verwalterin. Die hat aber keinen Spielraum und mit ihr zu diskutieren bringt nix und wir drehen uns im Kreis. Ich wollte ihr heute auch ein Video zeigen, wo ich das laute Klopfen der Heizung im Schlafzimmer (was meinen Schlaf unmöglich macht) aufgenommen habe. Das will sie garnicht sehen. Soviel zu "in Ruhe reden..".

Heute habe ich noch etwas rausgefunden. Ich muss ja jedes Jahr super viel Heizkosten nachzahlen, 600€ dieses Jahr, insgesamt belaufen sich die Heizkosten dann auf über 1200€ bei 38qm. Jetzt habe ich festgestellt, dass meine Nachbarn unter mir NIE heizen, obwohl sie es gerne "wohlig warm" haben. Wenn ich heize, dann werden in ihrer Wohnung die (nicht isolierten) Rohre soo heiß, dass sie die Heizung nicht aufdrehen müssen. Kann doch sein, dass deshalb die Wärme garnicht bis zu mir hoch kommt? Ich heize also auf meine Kosten die beiden Wohnungen unter mir und bekomme nix ab! Das geht doch nicht! Wir beide im obersten Stock haben 600€ Nachzahlungen und die unter uns bekommen sogar etwas zurück!

Ist das rechtens??

Vielen Dank schon mal für die bisherigen Antworten.

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