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Meistens ist in den Mietverträgen geklärt, wann Nebenkostennachzahlungen zu tätigen sind. Meistens 2 Wochen nach Erhalt der Abrechnung. Der Vermieter kann aber auch einen längeren Zeitraum wählen. Wenn Sie Fehler vermuten, so können Sie vorerst den strittigen Betrag einbehalten, nicht aber den ganzen Nachzahlungsbetrag.
Selbstverständlich können Sie aber zuvor den Vermieter um Erklärung bitten oder Rechnungen einsehen.
Stellt sich heraus, dass wirklich etwas fehlerhaft war, so muss der Vermieter eine neue, korrekte Abrechnung rausschicken.