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xxs hat diese Frage gestellt
Guten Abend zusammen,

ein Mieter legt Widerspruch gegen die Betriebskontensachrechnung (von 24.10.2011) per E-Mail am 30.10.2011). Der Vermieter hat den Widerspruch bestätigt und um Bearbeitung Zeit gebeten.
Ein Monat später, am 21.11.2011 hat der Mieter, mit einem erneuten Schreiben (Postweg mit Einschreiben), die Einzugsermächtigung für die Miete gekündigt und Bescheid gegeben, dass den geforderte Betrag (unter Vorbehalt) am 01.12.2011bezahlt wird, künftig die Miete selber Überweist und , dass der Vermieter bis 23.12.2011 Zeit hat die Angelegenheit zu klären.
Gesagt, getan. Der Mieter hat den geforderten Betrag unter Vorbehalt und die Miete pünktlich überwiesen. Aber als Miete, hab er den alten Betrag überweisen. In der Betriebskostenabrechnung Schrieben stand auch, dass die Miete (Betriebskostenvorauszahlung) ab 01.12.2012 um 14,00€/Monatlich erhöht wird.
Seitens der Vermieter kam gar nichts. Keine Antwort.
Am 10.01.2012 hat er erneut einen „Erinnerungsbrief“ geschrieben (Postweg mit Einschreiben) in dem er den Vermieter nochmal aufgefordert hat, die Nebenkostenabrechnung zu überprüfen und alle relevanten Belege zur Einsichtnahme zu überlassen. Spätesten aber bis 31.01.2012. Ansonsten wird die bereits getätigte Zahlung, mit der Februar Miete verrechnen.
Es kam seitens der Vermieter wieder gar nichts. Somit wurde der Betrag aus der Februar Mitte zurückbehalten.
Vor drei Tagen kamen gleich zwei Briefe.
Einmal einen Entschuldigung Brief (weil es so lange gedauert hat blablabla) und, dass jetzt die Möglichkeit bestehe die Abrechnungsbelege zu senden (ab 10 Seiten, 0,26€/s).
Der zweite Brief ist eine Zahlerinnerung samt Mahngebühren. Und zwar nicht wegen den Nachtberechnungsbetrag sondern wegen die o.g. 14,00€/monatlich Mieterhöhung (Betriebskostenvorauszahlung) für Dezember, Januar und Februar. Also 42€ + 4,5€ Mahngebühren.
Was musst/kann der Mieter ich jetzt machen? Zahlen, Widerspruch, Anwalt? Und wenn Widerspruch, was soll er schreiben? Darf der Vermieter die Betriebskosten erhöhen, obwohl aus Vorjahr keine ersichtliche Verteuerung vorhanden.

Ich hoffe auf eure Hilfe und vielen Dank schon mal.

3 Kommentare zu „Mahnung wegen angeblicher Mietverzug (Betriebkosten erhöhung)”

Forseti Experte! 18.02.2012 09:19

Sie erwarten von einem Forum einen möglichst kompetenten Kommentar, obwohl keinerlei Fakten, um die es letztendlich geht bekannt sind.

Bitte tun Sie sich und dem Forum den Gefallen und tragen Sie das Problem unter Vorlage der Abrechnung einem Mieterverein oder Anwalt für Mietrecht vor. Und wenn Sie nicht persönlich Einblick in die Unterlagen nehmen können, sollten Sie das Angebot wahrnehmen und die geforderten 26 Cent pro Kopie bezahlen. Und diese Kopien nehmen Sie dann auch mit zum Anwalt oder Mieterverein.

Berthelstal Experte! 18.02.2012 09:36

Aus" Mietrechtslexikon"

Ist die Abrechnung nicht ordnungsgemäß oder sind trotz Anforderung keine Belege beigefügt, ist sie nicht fällig. Enthält die Abrechnung Fehler, die vom Mieter gegenüber dem Vermieter gerügt wurden, so steht dem Mieter insoweit ein Zurückbehaltungsrecht gem § 273 BGB in angemessener Höhe zu. Beträgt die Nachforderung zum Beispiel 500 €, wobei davon nur ein Betrag von 50 € streitig ist, so kann der Mieter höchsten den doppelten Betrag (also 100 €) zurückbehalten. Solange das Mietverhältnis noch besteht ist es aber in der Regel empfehlenswerter, die Abrechnung in voller Höhe unter Vorbehalt der Rückforderung erst einmal zu bezahlen.

xxs 18.02.2012 16:38

OK. Vielen dank Berthelstal.

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