Forseti 18.02.2012 09:19
Sie erwarten von einem Forum einen möglichst kompetenten Kommentar, obwohl keinerlei Fakten, um die es letztendlich geht bekannt sind.
Bitte tun Sie sich und dem Forum den Gefallen und tragen Sie das Problem unter Vorlage der Abrechnung einem Mieterverein oder Anwalt für Mietrecht vor. Und wenn Sie nicht persönlich Einblick in die Unterlagen nehmen können, sollten Sie das Angebot wahrnehmen und die geforderten 26 Cent pro Kopie bezahlen. Und diese Kopien nehmen Sie dann auch mit zum Anwalt oder Mieterverein.
Berthelstal 18.02.2012 09:36
Aus" Mietrechtslexikon"
Ist die Abrechnung nicht ordnungsgemäß oder sind trotz Anforderung keine Belege beigefügt, ist sie nicht fällig. Enthält die Abrechnung Fehler, die vom Mieter gegenüber dem Vermieter gerügt wurden, so steht dem Mieter insoweit ein Zurückbehaltungsrecht gem § 273 BGB in angemessener Höhe zu. Beträgt die Nachforderung zum Beispiel 500 €, wobei davon nur ein Betrag von 50 € streitig ist, so kann der Mieter höchsten den doppelten Betrag (also 100 €) zurückbehalten. Solange das Mietverhältnis noch besteht ist es aber in der Regel empfehlenswerter, die Abrechnung in voller Höhe unter Vorbehalt der Rückforderung erst einmal zu bezahlen.
xxs 18.02.2012 16:38
OK. Vielen dank Berthelstal.