Wenn Reinigungskosten erhöht werden bzw. eine neue Reinigungsfirma bestellt wurde und diese mehr verlangt als die vorige, müssen dann die
Mieter darüber informiert werden? Oder müssen diese den Wechsel in der BKA so hinnehmen ohne davor in Kenntnis gesetzt worden zu sein??
1 Kommentar zu „Erhöhung Reinigungskosten-Mitteilung an Mieter”
Susanne
Nach BGB muss der Vermieter wirtschaftlich handeln- bestellt er ohne Grund eine teurere Reinigungsfirma so könnte das bedeuten, dass er die Kostendifferenz tragen muss.