Gast
So ganz klar wird nicht, was denn eigentlich Ihre Fragen sind.
Die Markisen darf der Vermieter selbstverständlich entfernen, wenn diese alt oder unansehnlich sind.
Zu Türen gehören im allgemeinen Sprachgebrauch auch die Türrahmen, da man selbstverständlich keine Türen neu streicht ohne die Türrahmen mit zu streichen.
Ob bei Auszug die Tapeten abgerissen werden müssen oder nicht, hängt von den Vereinbarungen der Schönheitsreparaturen im Mietvertrag ab.
Haben Sie bis dato keine gemacht oder nun seit ca. 5 Jahren dieselben Tapeten in der Wohnung, wäre es dem Mieter zumutbar, diese bei Auszug zu entfernen.
Es spielt keine Rolle ob die Wände hinterher nur gestrichen werden sollen oder nicht. Ein Malerprofi bekommt auch Wände aus einem 70er Jahre-Bau so hin, dass man hinterher die Wohnung nur streichen kann.
fliegerandi
Vielen Dank für die Antwort. DAs mit den Türen habe ich mir schon so gedacht. Allerdings bin ich der Meinung, es muss bei den Türrahmen der Ursprungszustand hergestellt werden. Der Ursprung war grau und nicht matt-weiss. Des weiteren steht nicht in unserem MV, das ein Profi die
Wände streichen muss. Also müßte es doch ausreichen, wenn es der Mieter ordentlich ausführt.
Grüße
Evelyn
Susanne
Ohne ganz genaue Angaben der Vereinbarungen des Mietvertrags kann hier kein Mensch eine vernünftige Auskunft geben. Entweder Sie lassen den MV von einem Fachanwalt prüfen oder posten hier den genauen Wortlaut, der zu den Schönheitsreparaturen vereinbart wurde.
Dann könnte man ggf. auch einschätzen, ob die vereinbarungen rechtswirksam sind und überhaupt gemacht werden müssen oder ob die Klauseln möglicherweise nichtig sind!!!