Berthelstal 14.08.2011 16:00
Wie Sie schon richtig vermuteten: Es käme nur ein ganz normaler Mietvertrag zustande.
Bladder 14.08.2011 17:19
Ein Mieter einer Wohnung kann mit Genehmigung des Vermieters untervermieten.
Der Eigentümer einer Wohnung kann vermieten und darf eventuell Steuern zahlen.
Die Verträge unterscheiden sich nur in Detailfragen. Sie können einen Mietvertrag recht freizügig gestalten.
Im Buchhandel gibt es Vordrucke für ein paar Cent.