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Gast Experte! hat diese Frage gestellt


Hallo alle zusammen

Ich steh momentan unter Druck bekomme bis Mittwoch bescheid ob ich die wohnung(4 ZKBB 600warm) bekomme.
Muss aber den Mietvertrag dem Amt vorzeigen.
Der Preis ist genau das was bezahlt wird aber was ist wenn sie nein sagen, kann ich dann einfach den Mietvertrag ununterschrieben zurückgeben ohne das mir der Vermieter was kann?

bitte ich hab richtige magenschmerzen und bin schwanger gebt mir eine Auskunft wenn jemand bescheid weiß!

Und kann mir jemand einen Tipp geben wie ich den Vermieter dazu bringe mir den Mietvertrag mitzugeben damit ich ihn dem Amt vorlegen kann?

Vielen Dank im Vorraus
Stichwörter: mv + rücktritt + unterschrieben

1 Kommentar zu „Rücktritt vom MV (noch nicht unterschrieben)”

fin Experte!

Ein Mietvertrag der noch nicht unterschrieben wurde ist auch noch nicht gültig. Jede Vertragspartei kann es sich vor Unterzeichnung des Vertrages noch einmal anders überlegen.

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