Susanne
Der VM muss den Teppich/Bodenbelag nur instand halten, wenn dieser zur Mietsache gehört, d.h. nicht Eigentum des Mieters ist.
I.d.R. wird bei mittlerer Qualität von einer Lebensdauer von 10 Jahren ausgegangen. Ein Gespräch mit dem VM sollte Klarheit bringen.
Aggressor-Styles
Ich hab mich gestern bei meinen Hausmeister erkundigt und er hat gesagt, das die Auslegware schon über 11 Jahre alt ist. Wie kann ich dem Vermieter das schreiben, das ich gerne neue Bodenbeläge haben möchte?