edy 10.03.2010 21:27
Hallo Konsument,
Bist du der Eigentümer ( im Grundbuch ein-
getragen) ?
fordere doch deiner Mieter auf Miete und
NK zu zahlen.Wenn er 2 x im Verzug ist,
fristlos kündigen.
Entscheident hier,ob vielleicht Wohnrecht
besteht ? usw.
lg
edy
Konsument 11.03.2010 11:06
ja ich stehe im Grundbuch
bisher habe ich mich nicht getraut irgendwelche Forderungen zu stellen da bisher alle anfallenden Kosten vom Mieter getragen wurden
Wohnrecht besteht sicherlich da der Bewohner früher Eigentümer des Objektes war. Wenn ich jetzt anfange meine Vermieterrechte einzufordern wird mein gegenüber sicherlich auch seine Rechte geltend machen wollen, wie Reparaturen und dergleichen.
edy 11.03.2010 11:33
Hallo Konsument ,
Ist dieses Wohnrecht deines Vaters
notariell oder gerichtlich ihrgendwo
eingetragen?
D.h. aber anfallende NK usw.müßte er
schon tragen.
lg
edy
Konsument 11.03.2010 15:23
Nein ist es nicht. Aber er wohnt ja schon seit jahr und Tag dort. Wenn er Miete zahlen würde, könnte ich auch für Instandhaltungs/Reparaturkosten aufkommen. Aber ich denke er will das gar nicht und würde mir dann eher mehr Kosten verursachen als einbringen.