Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Minderung wegen Gesundheitsgefährdung

Ist die Mietwohnung mit einer Warmluftstromheizung ausgestattet, deren Schächte Glasfaserdämmmatten enthalten, liegt nicht allein wegen der Beschaffenheit der Anlage ein Mangel der Mietwohnung vor, der den Mieter zur Minderung der Miete berechtigt. Etwas anderes gilt nur dann, wenn bei Inbetriebnahme der Heizung gesundheitliche Beeinträchtigungen entstehen, weil aus der zur Auskleidung der Schächte verwendeten kaschierten Glasfaserdämmmatten krebserregende Mineralfasern austreten.

Landgericht Osnabrück, Urteil vom 24.01.2003 - Aktenzeichen: 12 S 286/00 - WM 2003, S. 267.

0 Kommentare zu „Minderung wegen Gesundheitsgefährdung”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.