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Hallo allerseits...habe furchtbaren Streit mit meiner Vermieterin...
Bewohne seit anfang 2002 eine 2 Zimmer-Wohnung.
Beim Einzug wurde mir gesagt die Wohnung habe eine Größe von 65qm,im Vertrag steht jedoch lediglich"wie besehen"...
Habe die Wohnung nun nachgemessen und bin auf eine qm-Zahl von 45qm(!!!!) gekommen,da meine Vrmieterin anscheinend noch nie etwas von Schrägenberechnung gehört hat.
Daß ich Anspruch auf Rückzahlung von Nebenkosten habe weiß ich bereits,aber habe ich auch Recht auf rückwirkende Mietminderung?(bin ja weit über den 10% Marke...ca 30%)
Danke für die Hilfe...!