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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wer kann mir helfen? Ich habe folgendes Problem.

Ich bin Mieter bei einer Baugenossenschaft seit 1998. Im Jahr 2002 wurde die Miete das erste Mal mit Begründung einer Anpassung an den Mietspiegel erhöht. (50qm, Baualtersklasse 3, durschn. Wohnlage) Seit 2002 betrug die Kaltmiete 223.-€. Nun soll sie um 26€ erhöht werden (5.0€/qm, Mietspiegel = 5,43€/qm)) Bis 31.5 soll ich dieser Erhöhung zustimmen. Die 2 Wohnungen und die Wohnung über mir ( KM 252.-/qm)sind baugleich, aber vollkommen renoviert (neue Böden , Türen und Bad) Die anderen Wohnungen im Haus sind ebenfalls neu renoviert. Nach Mieterhöhung würde ich auf der gleichen KM sein, wie die renovierten Wohnungen. Kann ich mich dagegen wehren? Spielt es eine Rolle, dass die Wohnung mit öffentlichen Geldern erbaut wurde?
Stichwörter: akzeptieren + mieterhöhung

3 Kommentare zu „Mieterhöhung akzeptieren?”

Der_Mario Experte!

Eine Mieterhöhung ist formal in Ordnung, wenn der Vermieter nicht mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete fordert und die Jahressperrfrist (mindestens ein Jahr seit Einzug und ein Jahr seit der letzten Mieterhöhung) und die Kappungsgrenze (in 3 Jahren eine maximale Steigerung um 20 %) beachtet wurden.
In dem Fall bliebe Dir wohl nichts anderes übrig, als zuzustimmen. Du hast 2 Monate Zeit zur Prüfung.

Wenn es für Deinen Ort einen so genannten "qualifizierten Mietspiegel" gibt, muss der Vermieter auf diese Zahlen zurückgreifen. In dem Fall muss er diese Zahlen auch mit angeben. Ob es einen solchen Mietspiegel gibt, erfährst Du z. B. beim Mieterverein oder der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.

Wenn eine Staffelmiete, eine Indexmiete oder eine Festmiete vereinbart wurden, ist eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete allerdings ausgeschlossen.
Unabhängig von der Vergleichsmiete darf der Vermieter die Miete auch dann erhöhen, wenn er Modernisierungen am Haus oder in der Wohnung durchgeführt hat.

awada34

Das habe ich irgendwie befürchtet. Da hat es warscheinlich auch keinen Sinn sich einen Rechtsberatungsschein beim Amtsgericht zu holen und zu einem Anwalt der auf Mietrecht spezialisiert ist, zu gehen. Der wird mir dann etwas ähnliches sagen. Spielt die Wohnqualität in Bezug auf die gleichgroßen Wohnungen in meinem Haus die renoviert sind nicht eine Rolle? Mir ist es absolut unverständlich, dass man zwei Wohnungen mit unterschiedlicher Ausstattung zum gleichen Preiß vermieten kann. <!-- s :( --><!-- s :( -->

Rano Experte!

Widerspreche der Mieterhöhung (ME)!

EINE mögliche Basis für eine ME wäre für den Vermieter neben dem Mietspiegel auch die Beibringung von Vergleichswohnungen (auch aus dem eigenen Bestand)!

Mit dem Gedanken im Hinterkopf würde ich die Reaktion der Genossenschaft abwarten. Möglicherweise - so das in Deinem Sinne ist - wirst Du mit ihr aushandeln können, dass Deine Wohnung auf den gleichen Stand gebracht wird, OHNE eine zusätzliche[/i:5d670] Mieterhöhung. Ich denke, da könntest Du Dich drauf einlassen: Gleiche Wohnungsausstattung - gleiche Miete.

Lehnt die Genossenschaft dies ab, muss sie vor Gericht ziehen und die Angemessenheit der Miete dort feststellen lassen. Dazu wird i.d.R. ein Gutachter beauftragt. Dessen Standardrepertoire ist es, auch die Nachbarwohnungen zu Vergleichszwecken heranzuziehen ... womit wir wieder am Ausgangspunkt wären.

Ich denke, Du hättest gute Aussichten, im aktuellen Zustand der Wohnung der Mieterhöhung auszuweichen. Da aber im Endeffekt ein Richter entscheidet, ist der Ausgang nicht vorauszusagen und Du solltest Dir der (Kosten-) Risiken bewusst sein!

Gruß
Ralph

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