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Bin ALG II-Bezieherin mit 3 Kindern, derzeit getrennt lebend.
Bekomme Hartz IV sowie einen Teil der Miete- Teil sage ich deshalb, da ja andere Leistungen abgezogen werden und somit sich die Gesamtleistung des Amtes nicht mehr aus Harzt IV und Miete zusammensetzt....egal, wie auch immer.
Beziehe demnächst eine andere Wohnung, für die ich einen WBS beantragt und auch bekommen habe (105m² mit 4 Personen).
Was wäre, wenn mein Mann und ich wieder zusammenziehen wollen? Kann er mit einziehen? Muß dann der WBS komplstt neu beantragt werden oder muß ich beim zuständigen Amt dann nur die Einkommensunterlagen, die sich im Falle einens Zusammenziehens ja auch ändern (kein ALG II mehr, kein UVG, nur Einkommen des Partners) abgeben zwecks Neuiberechnung. Oder muß ich erst bei der Wohnungsbaugesellschaft nachfragen?
Wie und in welcher Reihenfolge läuft das ab?
Den WBS würden wir sicher trotzdem bekommen, da mein Mann Geringverdiener ist.
Ach ja, schließt der WBS denn Wohngeld aus oder kann man das trotzdem beantragen?