Mietermini 04.07.2008 10:25
Hallo dr. house,
es ist grundsätzlich richtig, dass Si e nur die mietvertraglich vereinbarte Miete zahlen müssen.
Allerdings birgt das einige Risiken, denn die Wohnungsbaugsesellschaft wird ihre möglichkeiten den Fehler auszumerzen sicher nutzen:
1. Die Renovierung - sofern sie nicht im Vertrag vereinbart ist - unterbleibt und sie haben für einen niedrigen Mietpreis auch nur eine geringe Ausstattung. Der Vermieter ist grundätzlich nicht verpflichtet die Wohnung zu modernsieren.
2. Der Vermieter kündigt die Maßnahmen ordnungsgemäß als Modernsierungsmaßnahme an und macht nach Abschluss der Maßnahmen eine Mieterhöhung nach § 559 BGB (Modernisierung) geltend. In diesem Fall verschiebt sich für den Vermieter lediglich der Termin der Mieterhöhung um 6 Monate, weil er die gestzliche Ankündigungsfrist von 3 Monaten nicht eingehalten hat.
Fazit: Ich würde das neue Mietverhältnis nicht schon vor Einzug belasten und eine Einigung in einem Gespräch mit dem Vermieter suchen.
Gruß Mietermini