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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen habe da mal ne Frage!!

Meine Großeltern wohnen in einer recht großen 83 m² Wohnung im Erdgeschoss-Souterrainbereich.

Das Problem ist, dass das Badezimmer im Keller ist und demnach auch keine Sonne dort rein kommt. Wenn meine Großeltern baden wollen bzw. müssen, muss kurz vorher die Heizung angestellt werden, da es sonst sehr kalt im Bad ist. Desweiteren ist es notwendig dort eine intakte Heizung zu haben, da in diesem Bad kein Fenster vorhanden ist und ohne heizen bildet sich Schimmel.

Meine Frage die Heizung fiel vom Anfang Mai bis Anfang Juli aus ist hier eine Kürzung der Kaltmiete möglich???? Wenn ja um wieviel %????

Ich danke euch schon mal für eure kommentare!!!

Gruß

Sascha
Stichwörter: heizungsausfall + mietkürzung

4 Kommentare zu „Mietkürzung bei Heizungsausfall??????????”

Mieter Profi

Hallo,
Im Nachhinein ist keine Minderung, der Miete mehr möglich. Mietminderung ist nur dann möglich, wenn der Vermieter angezeigte Mängel innerhalb einer angemessenen Frist nicht beseitigt.

Susanne Experte!

Wurde denn der VM informiert, dass die Heizung defekt war und hat er sich zur Reparatur soviel Zeit gelassen?

Sascha23

Natürlich wurde der Vermieter direkt am ersten Tag des Heizungsausfalls schriftliche per Einschreiben wie auch telefonisch darauf hingewiesen. als Antwort bekamm ich dann ein Schreiben, dass es bei einem solchen Wetter egal wäre ob die Heizung kaputt sei. Sie würde erst ende Juli instand gesetzt.
Aber was nun??????????
Wieviel % der kaltmiete könnten wir nun kürzen bzw. ist dies überhaupt möglich in der Sommerzeit?????????

Danke Sascha

Susanne Experte!

Der Vm hat insofern recht, dass ausserhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Heizperiode die Heizung i.d.R. abgeschaltet werden. Dies wird aber ungültig, sobald über einen Zeitraum von ca. 3 Tagen Aussentemperaturen herrschen, die das Anschalten der Heizung auch ausserhalb der Heizperiode erforderlich machen.
Dass die Heizung daher jederzeit auf Abruf Einschaltbar sein sollte ist daher Voraussetzung.
Allerdings muss der Mieter beweisen, dass durch die Badezimmertemperaturen ein durchgehendes Heizen ausserhalb der Heizperiode nötig ist, was u.a. auch die Schimmelbildung betrifft. (das ist ja nur zum Vorteil des VM)
Du solltest den Fall einem Fachanwalt für Mietrecht vortragen!

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