Mieter
Hallo,
Im Nachhinein ist keine Minderung, der Miete mehr möglich. Mietminderung ist nur dann möglich, wenn der Vermieter angezeigte Mängel innerhalb einer angemessenen Frist nicht beseitigt.
Susanne
Wurde denn der VM informiert, dass die Heizung defekt war und hat er sich zur Reparatur soviel Zeit gelassen?
Sascha23
Natürlich wurde der Vermieter direkt am ersten Tag des Heizungsausfalls schriftliche per Einschreiben wie auch telefonisch darauf hingewiesen. als Antwort bekamm ich dann ein Schreiben, dass es bei einem solchen Wetter egal wäre ob die Heizung kaputt sei. Sie würde erst ende Juli instand gesetzt.
Aber was nun??????????
Wieviel % der kaltmiete könnten wir nun kürzen bzw. ist dies überhaupt möglich in der Sommerzeit?????????
Danke Sascha
Susanne
Der Vm hat insofern recht, dass ausserhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Heizperiode die Heizung i.d.R. abgeschaltet werden. Dies wird aber ungültig, sobald über einen Zeitraum von ca. 3 Tagen Aussentemperaturen herrschen, die das Anschalten der Heizung auch ausserhalb der Heizperiode erforderlich machen.
Dass die Heizung daher jederzeit auf Abruf Einschaltbar sein sollte ist daher Voraussetzung.
Allerdings muss der Mieter beweisen, dass durch die Badezimmertemperaturen ein durchgehendes Heizen ausserhalb der Heizperiode nötig ist, was u.a. auch die Schimmelbildung betrifft. (das ist ja nur zum Vorteil des VM)
Du solltest den Fall einem Fachanwalt für Mietrecht vortragen!